Hallo,
ich weiss nicht ob sich jemand damit auskennt aber es geht um folgendes:
Mir wurde 2009 für meine jetzige Wohnung eine Mietkaution als Darlehen genehmigt.
Nun ziehe ich im gleichen Haus in eine etwas grössere Wohnung,( selber Vermieter ) bei der die Angemessenheit nicht mehr gegeben ist und ich demnach keine Mietkaution als Darlehen genehmigt bekommen würde, würde ich jetzt eine beantragen.
Nun ist die eigentliche Frage:
Der Vermieter möchte aus der jetztigen Wonung die Miekautionssumme nehmen um sie mit der Neuen Mietkaution zu verrechnen
Nun weiss ich nicht, ob ich die Kaution EIGENTLICH nach beendigung des mietvertrages für die jetztige Wohnung an das JobCenter zurückzahlen müsste und
die neue Mietkaution aus eigener Tasche zahlen müsste ODER ob es ginge, das das besehende Darlehen für die neue Mietkaution genutzt werden kann.
Es würde in diesem Fall ja nichts neu beantragt / genehmigt werden müssen UND die Summe würde ja trotzdem noch als Darlehen gelten.
Also, muss ich nach Beendigung meines Mietverhältnisses die Mietkaution direkt an das JobCenter zurückzahlen oder kann ich das Darlehen direkt als neue Mietkaution nutzen...weiss das zufällig jemand?
Leider kann ich nicht wirklich etwas aus meinen Unterlagen erkennen, was mich da weiter bringen würde...
ich weiss nicht ob sich jemand damit auskennt aber es geht um folgendes:
Mir wurde 2009 für meine jetzige Wohnung eine Mietkaution als Darlehen genehmigt.
Nun ziehe ich im gleichen Haus in eine etwas grössere Wohnung,( selber Vermieter ) bei der die Angemessenheit nicht mehr gegeben ist und ich demnach keine Mietkaution als Darlehen genehmigt bekommen würde, würde ich jetzt eine beantragen.
Nun ist die eigentliche Frage:
Der Vermieter möchte aus der jetztigen Wonung die Miekautionssumme nehmen um sie mit der Neuen Mietkaution zu verrechnen
Nun weiss ich nicht, ob ich die Kaution EIGENTLICH nach beendigung des mietvertrages für die jetztige Wohnung an das JobCenter zurückzahlen müsste und
die neue Mietkaution aus eigener Tasche zahlen müsste ODER ob es ginge, das das besehende Darlehen für die neue Mietkaution genutzt werden kann.
Es würde in diesem Fall ja nichts neu beantragt / genehmigt werden müssen UND die Summe würde ja trotzdem noch als Darlehen gelten.
Also, muss ich nach Beendigung meines Mietverhältnisses die Mietkaution direkt an das JobCenter zurückzahlen oder kann ich das Darlehen direkt als neue Mietkaution nutzen...weiss das zufällig jemand?
Leider kann ich nicht wirklich etwas aus meinen Unterlagen erkennen, was mich da weiter bringen würde...
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire