Hallo,
Ich finde leider nichts im Internet.
Nun frage ich euch.
Im Jahr 2013 bin ich im August in Mutterschutz gegangen.aufgrung eines Beschäftigungsverbot konnte ich in diesem Jahr meinen Urlaub nicht nehmen somit wurde er mit einer Auszahlung abgegolten. Nun befinde ich mich seit Dezember 2014 in der Arbeitslosigkeit. Heute wurde mein alg1 berechnet.auf der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber wurde eine Einmalzahlungen angegeben welche die urlaubsabgeltubg ist. Nun wurde diese Einmalzahlungen bei dem bemessungsentgeld nicht berücksichtigt mit der Begründung das eine Urlaubsabgeltung nicht als Einmalzahlung gilt.ich weiß das mein Arbeitslosengeld geruht hätte wenn ich die Zahlung erst jetzt erhalten hätte.nun habe ich sie aber bereits im Jahr 2013 erhalten und schließlich steuern darauf bezahlt. Gibt es irgendwelche Paragrafen für meinen Fall?kann mir irgendwer weiterhelfen?ich weiß nicht ob die Aussage der Mitarbeiterin vom AA korrekt war und ich deshalb weniger Alg 1 erhalten.
Vielen Dank
Ich finde leider nichts im Internet.
Nun frage ich euch.
Im Jahr 2013 bin ich im August in Mutterschutz gegangen.aufgrung eines Beschäftigungsverbot konnte ich in diesem Jahr meinen Urlaub nicht nehmen somit wurde er mit einer Auszahlung abgegolten. Nun befinde ich mich seit Dezember 2014 in der Arbeitslosigkeit. Heute wurde mein alg1 berechnet.auf der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber wurde eine Einmalzahlungen angegeben welche die urlaubsabgeltubg ist. Nun wurde diese Einmalzahlungen bei dem bemessungsentgeld nicht berücksichtigt mit der Begründung das eine Urlaubsabgeltung nicht als Einmalzahlung gilt.ich weiß das mein Arbeitslosengeld geruht hätte wenn ich die Zahlung erst jetzt erhalten hätte.nun habe ich sie aber bereits im Jahr 2013 erhalten und schließlich steuern darauf bezahlt. Gibt es irgendwelche Paragrafen für meinen Fall?kann mir irgendwer weiterhelfen?ich weiß nicht ob die Aussage der Mitarbeiterin vom AA korrekt war und ich deshalb weniger Alg 1 erhalten.
Vielen Dank
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