Hallo zusammen,
im Zuge meiner Vermittlung gibt es nun eine "Festsetzung von Eigenbemühungen"
Zwar ist als Ziel formuliert "Arbeitsaufnahme als Erziehungsberater in Vollzeit und international". Alles weitere ist aber abstrakt gehalten.
Zum Beispiel: ich soll mich auf ausgeschriebene Stellenangebote bewerben, mich auch initiativ bewerben, private Kontakte nutzen etc.
Es ist aber keine Rede von konkreten Stellen o.ä.
Eine RVB ist dabei, die mich anhält, den geforderten Eigenbemühungen nachzukommen.
Per Email hat mich mein Berater nun aufgefordert, bis zum Tag X mindestens 5 Bewerbungen inkl. Eingangsbestätigung vorzulegen (auch hier keine konkreten Bestimmungen zur Art der Stelle).
Ich habe mich beworben und teils auch eine Einladung zum Gespräch bekommen, allerdings möchte ich die Stellen gar nicht haben.
Nun die eigentliche Frage:
Hat das Amt das Recht, beim Arbeitgeber Informationen darüber einzuholen, wie meine Bewerbung war, ob sie mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen haben, und dann - falls ich ein solches wahrnehmen würde - wie ich mich dort verhalten habe (z.b. ob ich mich ernsthaft bemüht habe)?
Oder dürfen sie nur meine Nachweise über die erfolgte Bewerbung und die Eingangsbestätigung verwerten?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Coleman
im Zuge meiner Vermittlung gibt es nun eine "Festsetzung von Eigenbemühungen"
Zwar ist als Ziel formuliert "Arbeitsaufnahme als Erziehungsberater in Vollzeit und international". Alles weitere ist aber abstrakt gehalten.
Zum Beispiel: ich soll mich auf ausgeschriebene Stellenangebote bewerben, mich auch initiativ bewerben, private Kontakte nutzen etc.
Es ist aber keine Rede von konkreten Stellen o.ä.
Eine RVB ist dabei, die mich anhält, den geforderten Eigenbemühungen nachzukommen.
Per Email hat mich mein Berater nun aufgefordert, bis zum Tag X mindestens 5 Bewerbungen inkl. Eingangsbestätigung vorzulegen (auch hier keine konkreten Bestimmungen zur Art der Stelle).
Ich habe mich beworben und teils auch eine Einladung zum Gespräch bekommen, allerdings möchte ich die Stellen gar nicht haben.
Nun die eigentliche Frage:
Hat das Amt das Recht, beim Arbeitgeber Informationen darüber einzuholen, wie meine Bewerbung war, ob sie mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen haben, und dann - falls ich ein solches wahrnehmen würde - wie ich mich dort verhalten habe (z.b. ob ich mich ernsthaft bemüht habe)?
Oder dürfen sie nur meine Nachweise über die erfolgte Bewerbung und die Eingangsbestätigung verwerten?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Coleman
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