Leistungskürzung wegen späterem Arbeitsbeginn?

mardi 27 janvier 2015

Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage.



Ich habe eine Jobzusage für eine Halbtagsstelle erhalten, die ich dem Jobcenter auch schon mitgeteilt habe, allerdings würde ich gerne noch ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber wahrnehmen, da ich dort eine Vollzeitstelle bekommen würde. Der Vertrag für die 1. Stelle kommt laut Arbeitgeber in den nächsten Tagen an.

Wenn ich aber bei der 2. Stelle eine Zusage erhalten würde, dann sähe das für mich so aus:

1. Stelle beginnt am 15.2.2015, 2. Stelle beginnt am 1.3.2015. Zur Zeit erhalte ich ALG1, was ich theoretisch noch bis Juni erhalten würde, wenn ich keine Arbeitsstelle fände. Wenn ich nun die 1. Stelle absagen würde und bei der 2. Stelle zusagen würde, wie würde das Jobcenter da reagieren? Würden sie mir die Leistung vom 16.2.-28.2.2015 streichen, nur weil ich eine Arbeitsstelle gefunden habe, die später anfängt aber für mich und meine Zukunft viel besser ist?



Nun meine 2. Frage: Sollte ich dem 2. Arbeitgeber sagen, dass ich bereits eine Jobzusage erhalten habe und ihm so etwas Druck machen, dass ich wegen der Entscheidung nicht ewig warten kann? Schon mal vielen Dank für eure Antworten!



LG Gladi




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