Wird so der EGV gebrochen? - Bitte um Hilfe

mardi 3 mai 2016

Hallo an alle.
Folgendes:
Vor 6 Wochen sind wir nach einem 8-jährigen Auslandsaufenthalt nun wieder in DE.
Weil wir so lange weg waren, sind wir nun bei Hartz-IV gelandet.
Bei der Antragsabgabe am 07.04.2016 hat die nette Vertreterin meines Arbeitsvermittlers mir eine EGV zum Unterschreiben mitgegeben.

Dort steht folgendes:
Bemühungen von Herrn XXX
Arbeitssuche / Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Ich unternehme vom 01.06.2016* bis 30.11.2016 mindestens 4 monatliche Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (entsprechend meinen Kenntnissen und meiner Qualifikation/entsprechend meinen Fähigkeiten) und legen hierüber bei jeder Einladung unaufgefordert folgende Nachweise vor:
  1. Bei schriftlicher Bewerbung sind meine Anschreiben in Kopie und/oder die Antwortschreiben des Arbeitgebers (auch per Mail) vorzulegen.
    sollte sich der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen nach der Aufgabe der schriftlichen Bewerbung zur Post sich mit mir nicht in Verbindung gesetzt haben, bin ich verpflichtet mich telefonisch mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Über das Telefongespräch ist eine Gesprächsnotiz zu erstellen.
  2. Bei persönlicher Vorstellung oder telefonischer Bewerbung ist eine Liste zu führen und vorzulegen. Diese ist ordentlich zu führen und muss Folgendes beinhalten: Name und Sitz des Arbeitgebers, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer, Datum der Vorstellung und dessen Ergebnis.
- Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.

- Ich bewerbe mich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die ich von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter erhalten habe.

- Ich suche nach Stellenangeboten im Internet, in der Zeitung und nutze persönliche Kontakte.

- Ich teile vorab mit, wenn ich mich ortsabwesend aufhalten möchte.

- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lege ich spätestens am dritten Tage nach der Arbeitsunfähigkeit vor.

Und weiter wie immer bla-bla-bla



(* Da wir unsere Sachen aus dem Ausland noch nicht bekommen haben, und manche unsere Dokumente neu beantragen müssen (da manche in 8 Jahren abgelaufen sind), hat die Vertreterin mir selber vorgeschlagen, ab dem 01.06.2016 die Bewerbungen anfangen zu schreiben.)



Jetzt letzte Woche Freitag (29.04.) kommen vom Vermittler per Post 7 (!) Stellenangebote. Um am Samstag (30.04.) kommen noch 2.

Und in einem Brief lädt der Vermittler mich am 13.05.2016 zum Gespräch ein.



Meine Frage: Ist es ein Vertragsbruch seitens meines Vermittlers?

Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten, damit ich keine Sanktionen riskiere?

Danke im voraus.



PS: Einen Bewilligungsbescheid habe ich noch immer nicht bekommen, d.h. meine Familie hat noch keine AOK-Karten usw.


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