Widerspruch wegen vorgenommener Änderung von Seiten des jobc

vendredi 20 mai 2016

Habe am 26.02. einen Antrag auf ALG2 gestellt. Normalerweise werden die Leistungen ja rückwirkend, in dem Fall also zum 01.02. bezahlt. Ab 01.03. bekam ich ALG1, nicht aber im Februar, da ich da noch im Arbeitsverhältnis stand, allerdings nur wenige Hundert Euro verdiente. Ich hätte somit ab März ALG1 plus Aufstockung ALG2 und im Februar zum geringen Gehalt noch Aufstockung ALG2 bekommen.

Jedoch war ich bei der persönlichen Antragsabgabe wohl nicht ganz bei Sinnen. Zuhause habe ich mir die Verhandlungsniederschrift dann in aller Ruhe durchgelesen und da stand dann was von "beantrage Leistungen ab 01.03."! Schock!

Habe dann gleich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, ich hätte unter Punkt 9 kein Kreuzchen gemacht ("beantrage Leistungen erst mit Wirkung zum ..."). Da kam die Antwort, dass das der Sachbearbeiter gemacht und ich unterschrieben hätte. Daran konnte ich mich aber nicht erinnern! Dann kam es mir .... Der Mann meinte damals zu mir, ich hätte unter 2.2 was vergessen, nämlich eine NULL einzutragen (irgendwas mit Mitglieder Haushaltsgemeinschaft, obwohl ich die ja gar nicht habe) und jede "Änderung" müsse auch unterschrieben werden. Also habe ich unterschrieben, aber gleichzeitig muss er in diesem Moment auch das Kreuzchen unter Punkt 9 gemacht und die 9 unten neben die 2.2 gesetzt haben.

Da bei der Antragsabgabe unheimlich viel Unterlagen übergeben werden, ging das bei mir in der Schnelle irgendwie unter und ich hab "nur" unterschrieben.... aber dieser Vorgang entsprach eigentlich zu keinem Zeitpunkt meinem erklärten Willen. Mir ist schon klar, dass ich jetzt selbst Schuld bin. Die Beschwerde wurde auch abgelehnt.

Wohl dumm gelaufen und nicht vorsichtig genug gewesen? (Es kann natürlich sein, dass der Sachbearbeiter durch die Tatsache, dass ich erst ab März ALG1 bekommen habe, verwirrt war und meinte, ich bräuchte dann ja vorher auch nix, obwohl er sah, dass ich nur wenig Geldeingang hatte). Aber es war NIE die Rede davon, die Leistungen ERST AB EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT zu beantragen.

Wohl keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht? Ich bin jetzt auch aus dem ALG2 Bezug wieder draußen und müsste das Verfahren selbst bezahlen?? Lohnt sich wohl nicht? Was meint ihr?

Ist so ein Vorgang von Seiten des jobcenters normal?


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