Moin Moin zusammen ....
ich habe folgendes Problem....
Da unsere Sohn mittlerweile zu groß ist für sein "Babybett" und nur noch auf dem Sofa schläft, habe ich Mitte Dezember folgenden Antrag beim JC gestellt
"Antrag auf Kostenübernahme für ein Jugendbett nach § 24 Abs. 3 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
da das Bett(120X60xm) unseres Sohnes für ihn inzwischen zu klein geworden ist, stelle ich hiermit den Antrag nach § 24 Abs. 3 SGB II auf Übernahme der Kosten für ein Jugendbett inklusive einer Matratze, zwei Bettlaken und zwei Bettwäsche Garnituren.
Das BSG hat in seinem Urteil (Az .B 4AS79/12R) vom 23.05.2013 klargestellt, dass ein Jugendbett mit zur Erstausstattung zu zählen ist, und daher vom Jobcenter zu über-nehmen ist.
Ich erwarte daher einen positiven Bescheid innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Antrages."
Nun war ich eben im JC um unseren WBA abzugeben , und habe bei der Gelegenheit nachgefragt was mit dem Antrag wäre....
Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass so ein Bett aus dem RS anzusparen ist....
Aber das BGS hat doch was völlig anderes in seinem Urteil entschieden ???
Oder lag ich da falsch :confused:
Das Schreiben ist gestern raus gegangen, werde ich daher in ein paar Tagen haben.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen....
Gruß Kontio
ich habe folgendes Problem....
Da unsere Sohn mittlerweile zu groß ist für sein "Babybett" und nur noch auf dem Sofa schläft, habe ich Mitte Dezember folgenden Antrag beim JC gestellt
"Antrag auf Kostenübernahme für ein Jugendbett nach § 24 Abs. 3 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
da das Bett(120X60xm) unseres Sohnes für ihn inzwischen zu klein geworden ist, stelle ich hiermit den Antrag nach § 24 Abs. 3 SGB II auf Übernahme der Kosten für ein Jugendbett inklusive einer Matratze, zwei Bettlaken und zwei Bettwäsche Garnituren.
Das BSG hat in seinem Urteil (Az .B 4AS79/12R) vom 23.05.2013 klargestellt, dass ein Jugendbett mit zur Erstausstattung zu zählen ist, und daher vom Jobcenter zu über-nehmen ist.
Ich erwarte daher einen positiven Bescheid innerhalb von vier Wochen ab Erhalt des Antrages."
Nun war ich eben im JC um unseren WBA abzugeben , und habe bei der Gelegenheit nachgefragt was mit dem Antrag wäre....
Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass so ein Bett aus dem RS anzusparen ist....
Aber das BGS hat doch was völlig anderes in seinem Urteil entschieden ???
Oder lag ich da falsch :confused:
Das Schreiben ist gestern raus gegangen, werde ich daher in ein paar Tagen haben.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen....
Gruß Kontio
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