Eigenkündigung

lundi 27 juillet 2015

Hallo,

wenn man einen bis Ende Okt. 2015 befristeten Vertrag zu Ende Juli kündigt, um bei einer anderen Firma einen etwas länger befristeten und besser dotierteren Vertrag anzunehmen (bis Ende Februar 2016) ... Kann das dann Ende Feb./Anf. März bei der Antragstellung von ALGI oder II zu Problemen führen? Normalerweise nicht, oder? Es handelt sich ja sozusagen um eine "Verlängerung" des Arbeitsverhältnisses? Danke im Voraus.


0 commentaires:

Enregistrer un commentaire