Was passiert, wenn Sparbuch nicht angegeben wird?

jeudi 1 janvier 2015

Hallo zusammen,



A gibt einen Antrag auf AlG II ab. Unter dem Punkt nach den Konten, Sparbüchern ... gibt A an, dass er nur ein Girokonto hat und legt auch entsprechende Kopien der Kontoauszüge - ungeschwärzt - vor.



Das Ergebnis: A ist hilfebedürftig und hat nach den eingereichten Unterlagen einen Anspruch auf AlG II.



Nehmen wir mal folgendes Szenario an:



Jetzt hat A aber noch ein Sparbuch und noch ein weiteres Konto, jeweils bei einer anderen Bank, auf denen sich viel Geld befindet. Sagen wir mal, jeweils 50k €.



Die vorgelegten Kontoauszüge sind gefaket. D. h., diese sind eingescannt und gewisse Zahlungsabgänge wurden gelöscht oder so manipuliert, dass diese nicht auffallen. Auch die jeweils entsprechenden Kontostände der Kontoauszüge sind angepasst, sodass auch wirklich alles passt. Ist ja dank eines Scanners und Paint ohne Weiteres machbar.



Jetzt wäre doch mal interessant, zu wissen, wie das Amt herausfinden kann, dass A noch weitere Konten und Sparbücher hat, wo sich diese befinden und wie viel sich Geld jeweils darauf befindet.



Ich mein, wenn alles wirklich wasserdicht ist, ist es überhaupt möglich, dass das Amt von diesen Fehlangaben Kenntnis bekommt? Oder ruft das Amt jedes Geldinstitut an und fragt nach, ob A bei denen ein Konto ... hat?



Vielleicht übersieht A etwas und es ist vielleicht doch nicht so einfach, wie A sich denkt und das Amt kommt A ruckzuck auf die Schliche!?



Mit welchen Konsequenzen hat A zu rechnen, wenn das alles rauskommt? Hängt sicherlich davon ab, wie viel AlG II sich A inzwischen erschlichen hat!?



Bitte um eure Antworten.



Vielen Dank im Voraus.



Schöne Grüße



DU



PS: Das soll natürlich kein Aufruf sein, das so zu machen!




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