Liebe Leute, vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus:
Ich habe einen Interessenten aus Polen, der mein Auto kaufen möchte. Kaufpreis und Datum stehen fest.
Ich habe ihm gesagt, dass ich es nur abgemeldet verkaufe. Kein Problem, er kommt mit dem Transporter.
So weit, so gut. Meine Frage: Benötigt der Käufer den deutschen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), wenn er den Wagen in Polen anmelden möchte?
Wenn nicht, würde ich es mir einfach machen und die Nummernschilder und den Schein einbehalten. Damit kann ich den Wagen dann noch selbst abmelden.
Bevor ich jetzt den Wagen vorher abmelde und er dann doch nicht kommt oder noch groß nachverhandeln möchte oder sowas.
Hat da jemand Ahnung? Würde mich freuen wenn das jemand weiß!
Ich habe einen Interessenten aus Polen, der mein Auto kaufen möchte. Kaufpreis und Datum stehen fest.
Ich habe ihm gesagt, dass ich es nur abgemeldet verkaufe. Kein Problem, er kommt mit dem Transporter.
So weit, so gut. Meine Frage: Benötigt der Käufer den deutschen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), wenn er den Wagen in Polen anmelden möchte?
Wenn nicht, würde ich es mir einfach machen und die Nummernschilder und den Schein einbehalten. Damit kann ich den Wagen dann noch selbst abmelden.
Bevor ich jetzt den Wagen vorher abmelde und er dann doch nicht kommt oder noch groß nachverhandeln möchte oder sowas.
Hat da jemand Ahnung? Würde mich freuen wenn das jemand weiß!
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire