Anspruch oder kein Anspruch - Das ist hier die Frage...

vendredi 14 octobre 2016

Hallo zusammen,

ich benötige, sofern möglich, bitte, bitte schnelle Hilfe..

Folgendes zu meiner Situation:

Von August 2015 bis Mai 2016 habe ich ehrenamtlich und somit ohne Einkommen für eine Hilfsorganisation gearbeitet.

Zum 05.09.2016 sprach ich im örtlichen Jobcenter vor und beantragte ALG II.
Der Antrag ist mittlerweile auch bewilligt und meine Leistungen laufen schon.

Nun hatte ich heute einen Termin zwecks Mietvertrag unterschreiben bzw. Wohnung genehmigen lassen - und plötzlich saß dann die Teamleiterin meiner Sachbearbeiterin mit im Büro und sagte mir, dass ich einen ALG I Anspruch hätte, dass man mir sofort alle Leistungen streichen würde und dass ich die bisher gezahlten Leistungen schnellstens zurück zahlen müsse.

Ich bin dann sofort zur Agentur für Arbeit gefahren und erfuhr folgendes:

In den letzten 24 Monaten war ich 10 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt und habe somit aktuell KEINEN Leistungsanspruch.

Im Februar hatte ich bereits einmal kurzzeitig meine ehrenamtliche Tätigkeit aufgegeben und ALG I beantragt, damals bestand noch ein Anspruch. Noch bevor es aber zu einer Antragsabgabe kam, nahm ich meine ehrenamtliche Tätigkeit wieder auf und teilte dies der Agentur für Arbeit schriftlich mit und gab somit den Antrag niemals ab.

Nun war ich heute dort und man sagte mir, dass meine schriftliche Absage damals nicht angekommen sein muss und dass ich daher den Antrag von Februar (habe diesen als Zweitschrift heute nochmal erhalten) nun nochmal abgeben muss, zusätzlich bekam ich einen neuen Antrag mit heutigem Datum.

Die Arbeitgeberbescheinigungen habe ich noch von Februar, so dass ich am Montag gleich einen Termin habe um beide Anträge abzugeben.

Was mich interessiert:

Was passiert nun?

Ich gebe am Montag einen ALG I Antrag mit Datum zum 01.02.2016 - zum damaligen Zeitpunkt bestand ein ALG I Anspruch von 6 Monaten - bekomme ich diese Leistungen nun Rückwirkend ausgezahlt?!

Zudem werde ich einen Antrag mit heutigem Datum abgeben müssen, welcher ja dann abgelehnt wird, da ja jetzt nun mittlerweile kein Anspruch mehr besteht.

Meine ALG II Leistungen sollen laut der Dame von heute morgen mit sofortiger Wirkung gestrichen werden - ist das so richtig?

Sollte der ALG I Antrag von Februar rückwirkend genehmigt werden (gibt es so etwas überhaupt?!), dann müsste ich rund 3000€ bekommen - das würde dann mit eventuellen ALG II Ansprüchen verrechnet werden, oder?

Ich bin gerade völlig überfordert... ich habe 6 Wochen lang nach einer Wohnung gesucht und nun endlich eine passende gefunden (ich wohne in einem kleinen Dorf und hier gibt es kaum freie Wohnungen) und eigentlich sollte ich Montag den Mietvertrag zum 01.11. unterschreiben und weiß gerade gar nicht wo ich stehe und was ich tun soll usw. usw...

Über ein paar Tipps und Erläuterungen von euch würde ich mich wahnsinnig freuen.

Liebe Grüße
Anika


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