Hallo zusammen,
mein Krankengeldanspruch endet am 04.01.2016 und werde noch über diesen Zeitraum hinaus arbeitsunfähig sein.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Meine letzten Arbeitsverhältnisse waren vom
30.07.2013 - 30.06.2014
und
01.11.2014 - 30.04.2015
(dazwischen war ich arbeitslos und bekam ALG I)
Arbeitsunfähig bin ich seit dem 20.04.2015 (davor, wegen der selben Krankheit auch schon länger,
deshalb Austeuerung zum 04.01.2016)
1. Frage: Hätte ich aufgrund der letzten Beschäftigungen einen Anspruch auf ALG I?
2. Frage: Würde ich, wenn der Anspruch besteht, überhaupt ALG I bekommen,
wenn ich erst mal noch weiter arbeitsunfähig nach der Aussteuerung bin?
Zusatzinfo:
Ich habe eine 6-wöchige Reha hinter mir, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde.
Grundsätzlich bin ich aber laut Entlassbericht nach Ende der Arbeitsunfähigkeit für über 6 Stunden täglich erwerbsfähig.
Hoffe, ich habe jetzt nicht so kompliziert geschrieben.
Wer kann mir weiter helfen?
Lieben Gruß
Rainer
mein Krankengeldanspruch endet am 04.01.2016 und werde noch über diesen Zeitraum hinaus arbeitsunfähig sein.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Meine letzten Arbeitsverhältnisse waren vom
30.07.2013 - 30.06.2014
und
01.11.2014 - 30.04.2015
(dazwischen war ich arbeitslos und bekam ALG I)
Arbeitsunfähig bin ich seit dem 20.04.2015 (davor, wegen der selben Krankheit auch schon länger,
deshalb Austeuerung zum 04.01.2016)
1. Frage: Hätte ich aufgrund der letzten Beschäftigungen einen Anspruch auf ALG I?
2. Frage: Würde ich, wenn der Anspruch besteht, überhaupt ALG I bekommen,
wenn ich erst mal noch weiter arbeitsunfähig nach der Aussteuerung bin?
Zusatzinfo:
Ich habe eine 6-wöchige Reha hinter mir, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde.
Grundsätzlich bin ich aber laut Entlassbericht nach Ende der Arbeitsunfähigkeit für über 6 Stunden täglich erwerbsfähig.
Hoffe, ich habe jetzt nicht so kompliziert geschrieben.
Wer kann mir weiter helfen?
Lieben Gruß
Rainer
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