Fragen zu Antrag, Vermittlung etc.

jeudi 26 février 2015

Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich bin die neue hier.

Wir hatten letztes Jahr eine Unternehmensberatung im Betrieb, und die haben festgestellt, dass wir zu viel Personal sind.

Im November letzten Jahres habe ich die betriebsbedingte Kündigung, fristgerecht zum 30.4. erhalten.

Da ich schon sehr lange im Unternehmen war, und der Meinung war, dass die sozialauswahl nicht gerecht war (ich 13 Jahre dabei, 2 Kinder, gegen 1,5 Jahre, keine Kinder), habe ich Kündigungsschutzzklage erhoben.

Mitte Dezember habe ich mich über die Jobbörse Arbeitssuchend gemeldet, und auch gleich einen Zugang zur Lernbörse erhalten, den ich rege nutze.

Anfang Januar war das erstgespräch, in dem man mir anbot, dass ich mich weiter bilden könnte, Richtung SAP, Buchführung etc. (bin aus dem kaufmännischen Bereich).

Mitte Februar habe ich mich Arbeitslos zum 1.5. gemeldet, damit mein Arbeitgeber das ganze noch ordentlich ausfüllt, so lange ich noch da bin.

Ab 1.3. bin ich bezahlt unwiderruflich freigestellt.

So, jetzt kommen meine Fragen:

Aufgrund der Klage erhalte ich eine Abfindung, es gibt keinen aufhebungsvertrag, die Frist bleibt bei 30.4., das würde gerichtlich entschieden, meine Anwältin sagt, dadurch entstünden mir keine Nachteile beim ALG.

Wenn ich früher etwas finde, kann ich früher aufhören. Trotzdem müsse der AG den Antrag ausfüllen, sollte ich die Probezeit nicht überstehen, wäre ich ja bis 30.4. noch beschäftigt gewesen, und könnte Probleme bei der Antragstellung bekommen.

Angenommen, ich würde früher gehen, hätte ich dann im Nachhinein die Kündigung akzeptiert, und würde eine Sperre in Kauf nehmen?

Nächste Frage:

Ich bin in den letzten Tagen zwei Mal vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit angerufen worden, sie suchen zur direktvermittlung für Arbeitgeber jemanden, und laut meiner Sachbearbeiterin passe ich da drauf (stimmt sogar :lol:) ich habe dann die Stellenangebote per E-Mail durch die Sachbearbeiter direkt an mich erhalten. (Waren explizit Stellenangebote)

Gestern Nachmittag habe ich mich in der Jobbörse eingeloggt, da steht das eine Angebot als vermittlungsvorschlag und noch mal als Aufforderung zur Bewerbung. Was ist denn da der Unterschied? Kommt das eine von der Agentur, das andere vom potentiellen Arbeitgeber? Ist beides von der Agentur? Mein Profil wurde anonym veröffentlicht.

Ist das bindend, obwohl es nicht schriftlich vorliegt?

Werde mich auf alle Fälle bewerben, da es auch interessant klingt.

So. Dann danke für das durchhalten, durchlesen und freue mich auf Antwort.

Liebe Grüße,

Bea70




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