Hallo,
habe sehr viel nach diesem Thema gesucht und bin jetzt total verwirrt.
Bin 60 Jahre.
Verlauf:
ALG I Zeit fast ausgelaufen (ca. 1 Monat Rest), anschließend krank
mit mehreren Krankenhausaufenthalten/OP usw....
KK: KG Aussteuerung nach 78 Wochen
2 Tage vor KG Aussteuerung beginnt nochmals neue Reha
(Reha vermutlich aufgrund Gutachter der DRV)
Nun habe ich etwas von §14. gelesen (verstehe leider dieses amtsdeutsch nicht).
Was das Ergebnis/Entlassung der Reha bringt????
Meine Frage:
Besteht aus der Krankengeldzeit ein neuer Anspruch auf ALG I?
Wenn ja, wie lange?
(Wäre im Fall einer Entlassung "arbeitsfähig" od. .... aus der Reha für mich natürlich
ein sehr wichtiger Punkt = Sicherungsnetz).
habe sehr viel nach diesem Thema gesucht und bin jetzt total verwirrt.
Bin 60 Jahre.
Verlauf:
ALG I Zeit fast ausgelaufen (ca. 1 Monat Rest), anschließend krank
mit mehreren Krankenhausaufenthalten/OP usw....
KK: KG Aussteuerung nach 78 Wochen
2 Tage vor KG Aussteuerung beginnt nochmals neue Reha
(Reha vermutlich aufgrund Gutachter der DRV)
Nun habe ich etwas von §14. gelesen (verstehe leider dieses amtsdeutsch nicht).
Was das Ergebnis/Entlassung der Reha bringt????
Meine Frage:
Besteht aus der Krankengeldzeit ein neuer Anspruch auf ALG I?
Wenn ja, wie lange?
(Wäre im Fall einer Entlassung "arbeitsfähig" od. .... aus der Reha für mich natürlich
ein sehr wichtiger Punkt = Sicherungsnetz).
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