Krankengeld und ALG 1...Ansprüche vorhanden?

mardi 20 janvier 2015

Hallo, ich frag mal für eine Freundin, wo es etwas kompliziert ist.





Sie hatte ein VZ-Arbeitsverhältnis:

September 2011 - März 2013



danach: ALG 1 und parallel Schwanger



ab Dez. krankgeschrieben wegen Komplikationen, ab Mitte Januar (6 Wochen?)

Krankengeld vom 15.01. - Mutterschaftschutz 6 Wochen vor dem 01.04. (Geburt des Kindes).

Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen danach.

Alg 1-Antrag und Arbeitsversuch: Leider nach 4 Wochen im neuen Betrieb ging nichts mehr

Krankschreibung danach weiter, nach 6 Wochen hat die Kasse wieder übernommen bis heute.



Sie will demnächst einen neuen Arbeitsversuch starten, evtl. mit Halbtagsstelle beginnen.



Hat sie noch ALG 1 Ansprüche? - soweit ich mich nicht verzählt habe, dürften das doch nur von den "Restbeständen" Ansprüche sein, die sie noch nicht aufgebraucht hat?



Stimmt es, dass das Krankengeld zwischendurch aufschiebende Wirkung hat (also alle Ansprüche ruhen, aber keine neuen dazukommen?) oder zahlt die Krankenkasse auch in die Pflegeversicheurng, Arbeitslosenversicherung u.ä.?



Sie ist nach dem missglückten ersten Arbeitsversuch zu Hause geblieben, hat verschiedene Therapien gemacht, sich ums Kind gekümmert, möchte nun aber wieder was machen.



(ich glaub auch, das Krankengeld wird ja nicht ewig gezahlt oder?)




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