Kaution leiht Mutter-Ärger vom Amt?

dimanche 11 janvier 2015

hallo,

bitte um hilfe:



ich bekomme rente wg Erwerbsminderung und grundsicherung -aufstockende leistungen,habe eine whg in Aussicht .



allerdings würde ich schon bis zum 1.2 -in ein anderes Bundesland -umziehen. ich kann erst frühestens anfang nächster Woche einen neuen antrag am neuen Wohnort stellen .

,weil noch unterlagen fehlen.

die Hausverwaltung will nat. so schnell wie möglich die Kaution.



nun ist die frage, wie schnell so ein darlehens antrag vor sich geht-Erfahrungen?

bekomme ich schon ein darlehen, auch wenn der ANTRAG erst gerade erst mit der vorstelligen bitte um eine Kaution abgegeben wurde?

wenn ja, wie lange wird das dauern bis zur Bewilligung?

spät. zur Schlüsselübergabe, also ende Januar /1.2 muss es da sein.



meine Idee wäre, es mir stattdessen bei meiner mutter zu leihen.

diese hat allerdings sorge, dass sie dann vom amt belangt wird, dauerhaft für mich aufzukommen. kann das passieren?



auch gibt es folgendes Problem: wenn die Leistung im alten Bundesland endet, und eine neue im neuen beantragt ist,,bekomme ich dort am neuen Wohnort das Geld für Februar erst doch ende Februar, da doch Leistungen rückwirkend gezahlt werden?

meine muttter würde auch dort b die miete für februar das Geld vorschiessen, bis das amt es ende Februar einzahlt, aber sie hat eben sorge,dass dies falsch aufgefasst wird. ich habe mit ihr einen vertrag über Rückzahlung abgescglossen,hat für das amt sicher ohne Notar keinen wert?

vielen dank,bitte dringend um hilfe.

schönen abend




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