Hallo zusammen,
bei mir ergibt sich folgendes Szenario:
Es steht seit längerem fest, dass ich per 01.08.2015 bei meinem neuen Arbeitgeber anfange.
Der aktuelle Arbeitsgeber hat mich jetzt leider betriebsbedingt zum 31.03.2015 gekündigt.
Es ergibt sich somit eine Arbeitslosigkeit für den Zeitraum April-Juli 2015.
Bei meinem ersten Gespräch beim Jobcenter wurde mir jetzt gesagt, dass ich zwingend Bewerbungen schreiben muss, da 4 Monate Arbeitslosigkeit nicht in Ordnung sind. Das kann ich soweit auch nachvollziehen.
Allerdings darf ich mich nicht für den Zeitraum April-Juli 2015 bewerben, sondern nur unbefristet. Wenn ich in meiner Bewerbungen angebe, dass ich nur für den Zeitraum April-Juli 2015 eine Arbeit suche, wird mir mein ALGI gestrichen.
Ist das rechtens? Ich kann mir das nur schwer vorstellen. Die können doch froh sein, dass ich per 01.08.2015 schon etwas Neues habe und mit Glück ergibt sich vielleicht was für den Zeitraum April-Juli.
Jemand eine Idee ob das okay ist?
Danke und viele Grüße
Martin Dodenhof
bei mir ergibt sich folgendes Szenario:
Es steht seit längerem fest, dass ich per 01.08.2015 bei meinem neuen Arbeitgeber anfange.
Der aktuelle Arbeitsgeber hat mich jetzt leider betriebsbedingt zum 31.03.2015 gekündigt.
Es ergibt sich somit eine Arbeitslosigkeit für den Zeitraum April-Juli 2015.
Bei meinem ersten Gespräch beim Jobcenter wurde mir jetzt gesagt, dass ich zwingend Bewerbungen schreiben muss, da 4 Monate Arbeitslosigkeit nicht in Ordnung sind. Das kann ich soweit auch nachvollziehen.
Allerdings darf ich mich nicht für den Zeitraum April-Juli 2015 bewerben, sondern nur unbefristet. Wenn ich in meiner Bewerbungen angebe, dass ich nur für den Zeitraum April-Juli 2015 eine Arbeit suche, wird mir mein ALGI gestrichen.
Ist das rechtens? Ich kann mir das nur schwer vorstellen. Die können doch froh sein, dass ich per 01.08.2015 schon etwas Neues habe und mit Glück ergibt sich vielleicht was für den Zeitraum April-Juli.
Jemand eine Idee ob das okay ist?
Danke und viele Grüße
Martin Dodenhof
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire