hallo! frohes neues jahr allerseits.
Hoffe,das ist das richtige unterforum für Grundsicherungsempfänger.
Alg 2 passt ja nicht.
Möchte aus verschiedenen Gründen aus meiner Whg ausziehen, u.a wg zweimaligem Wasserschaden (fremverschulden) , Schimmelbildung und Lärmbelästigung durch neu hinzugekommenen Gewerbebetrieb.
mein zuständiger Sachbearbeiter hat mündlich bereits sein zustimmen zugesichtert ( denn ich würde nicht nur die whg wechseln,ich würde in ein anderes Bundesland - nach Berlin ziehen.
nun habe ich vor weihnachten eine Wohnungsbesichtigung ausgemacht,die morgen stattfindet. wenn der Termin zuende ist, wären die Ämter alle zu. meine frage wäre, wenn ich dem Hausverwalter zusage, wie läuft das denn weiter?
muss ich mit dem Mietvertrag erst zum GS-Amt in meinem Bundesland, wo ich ja noch wohne-und kann dann erst zum GS-amt Berlin?
oder gehe ich gleich zum GS-Amt Berlin am Mo,hole mir das Okay ab?
und dann geht alles seinem weg:.umzug,neuer antrag etc...
ich halte ja jetzt nicht schriftliches in der Hand von meinem "alten "Sachbearbeiter", dass der umzug okay geht, nur sein mündliche zusage.
Mietkosten und NK sind innerhalb der erlaubten Grenzwerte, welches 343,50 euro bruttokalt nicht übersteigen soll? (STAND 2013)Hat sich wohl nicht geändert?
Da ich ja noch nicht dort wohne, also noch kein Geld von dort beziehe, ist die frage, ob sie mir erst ihr okay geben, wenn ich einen Antrag für GS eingereicht habe-und das bewilligt wird-dann erst zustimmen. bis dahin ist die Whg nat schon weg.
hat jmd Erfahrung mit Umzügen nach Berlin von einem anderen Bundesland als GS-Empfänger?
danke.schönen abend,
MFG
alma
Hoffe,das ist das richtige unterforum für Grundsicherungsempfänger.
Alg 2 passt ja nicht.
Möchte aus verschiedenen Gründen aus meiner Whg ausziehen, u.a wg zweimaligem Wasserschaden (fremverschulden) , Schimmelbildung und Lärmbelästigung durch neu hinzugekommenen Gewerbebetrieb.
mein zuständiger Sachbearbeiter hat mündlich bereits sein zustimmen zugesichtert ( denn ich würde nicht nur die whg wechseln,ich würde in ein anderes Bundesland - nach Berlin ziehen.
nun habe ich vor weihnachten eine Wohnungsbesichtigung ausgemacht,die morgen stattfindet. wenn der Termin zuende ist, wären die Ämter alle zu. meine frage wäre, wenn ich dem Hausverwalter zusage, wie läuft das denn weiter?
muss ich mit dem Mietvertrag erst zum GS-Amt in meinem Bundesland, wo ich ja noch wohne-und kann dann erst zum GS-amt Berlin?
oder gehe ich gleich zum GS-Amt Berlin am Mo,hole mir das Okay ab?
und dann geht alles seinem weg:.umzug,neuer antrag etc...
ich halte ja jetzt nicht schriftliches in der Hand von meinem "alten "Sachbearbeiter", dass der umzug okay geht, nur sein mündliche zusage.
Mietkosten und NK sind innerhalb der erlaubten Grenzwerte, welches 343,50 euro bruttokalt nicht übersteigen soll? (STAND 2013)Hat sich wohl nicht geändert?
Da ich ja noch nicht dort wohne, also noch kein Geld von dort beziehe, ist die frage, ob sie mir erst ihr okay geben, wenn ich einen Antrag für GS eingereicht habe-und das bewilligt wird-dann erst zustimmen. bis dahin ist die Whg nat schon weg.
hat jmd Erfahrung mit Umzügen nach Berlin von einem anderen Bundesland als GS-Empfänger?
danke.schönen abend,
MFG
alma
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