Hallo und ein frohes neues Jahr.
Ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig!?!
Ich stehe im Moment etwas auf dem Schlauch. Zu meinem Problem:
Ich beziehe seit dem 01.01.2014 ALG1 + aufstockendes ALG2.
Das ALG1 ist am 30.12.2014 abgelaufen.
Ich habe logischerweise am 30.12.2014 nochmal ALG1 überwiesen bekommen.
Da ich ab dem 01.01.2015 nun voll auf ALG2 angewiesen bin, wurde mir auch schon am 30.12.2014 das volle ALG2 überwiesen.
Ich habe also nun am 30.12.2014 neben unserer Grundsicherung (ALG2 für Januar 15) das ALG1 (für Dezember 14) auf meinem Konto.
Warum das so ist, kann ich nicht sagen, da ich im Weiterbewilligungsantrag angegeben habe, dass mein ALG1 am Jahresende ausläuft. Ich habe denen sogar den Aufhebungsbescheid mitgeschickt. Auch da stand das Datum -logischerweise- drin.
Nach dem Zuflussprinzip wurde ich mMn ja eigentlich überzahlt?!
Oder gibt es in diesem Fall (Ende ALG1 Bezug) eine Ausnahme?
lg
Heinrich
Ich hoffe, ich bin in diesem Unterforum richtig!?!
Ich stehe im Moment etwas auf dem Schlauch. Zu meinem Problem:
Ich beziehe seit dem 01.01.2014 ALG1 + aufstockendes ALG2.
Das ALG1 ist am 30.12.2014 abgelaufen.
Ich habe logischerweise am 30.12.2014 nochmal ALG1 überwiesen bekommen.
Da ich ab dem 01.01.2015 nun voll auf ALG2 angewiesen bin, wurde mir auch schon am 30.12.2014 das volle ALG2 überwiesen.
Ich habe also nun am 30.12.2014 neben unserer Grundsicherung (ALG2 für Januar 15) das ALG1 (für Dezember 14) auf meinem Konto.
Warum das so ist, kann ich nicht sagen, da ich im Weiterbewilligungsantrag angegeben habe, dass mein ALG1 am Jahresende ausläuft. Ich habe denen sogar den Aufhebungsbescheid mitgeschickt. Auch da stand das Datum -logischerweise- drin.
Nach dem Zuflussprinzip wurde ich mMn ja eigentlich überzahlt?!
Oder gibt es in diesem Fall (Ende ALG1 Bezug) eine Ausnahme?
lg
Heinrich
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