Ablehnung wegen 14 Monaten Stipendium. Widerspruch?

mardi 18 novembre 2014

Hallo,

ich befinde mich zurzeit in einem Promotionsstudium und war vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013 (und einige Zeit darüber hinaus) bei meiner Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt. Da mein Doktorvater im Laufe dieser Zeit emeritiert ist, wurde meine weitere Forschung vom 01.08.2014 über einzeln zusammengestückelte 1-3 monatige Stipendien finanziert. Daher wusste ich auch nie genau, wie lange mir noch finanzielle Unterstützung durch Stipendien gewährt werden würde. Da das letzte Stipendium für September 2014 gewährt wurde, habe ich mich zum 01.10.2014 arbeitslos gemeldet. Der Antrag auf ALG I wurde mit folgender Begründung abgelehnt: „Sie sind in den letzten 2 Jahren vor dem 1. Oktober 2014 weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (§ 142 und § 143 SGB II). Mir ist klar, dass ich durch die 14 monatige Stipendiumszeit in den 2 Jahren nur 10 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen bin. Allerdings habe ich vorher 3 Jahre sozialversicherungspflichtig bei der Universität gearbeitet und konnte mich nicht vorher arbeitslos melden, da ich ja nicht Arbeitslosengeld und Stipendium zugleich beziehen kann. Könnte man mit einem Widerspruch (zum Beispiel nach § 143 (3) SGB III etc.) etwas erreichen oder hätte ich vorausschauend wohlweise auf die letzten 2 Monate Stipendium verzichten müssen, um Anspruch zu erhalten? :wut: Mein Doktorvater könnte auch ein Schreiben aufsetzten. Wie sollte er in diesem Fall die Sachlage darlegen?

Besten Dank im voraus! Ich bin über jeden Tipp dankbar!:danke:




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