Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger und werde im April 2015 Zwillinge bekommen :lol::lol:.
Nun hat mein AG Anfang des Monats für alle ziemlich spontan angekündigt, dass die Firma liquidiert werden soll. Alle anderen Kollegen habe die Kündigung schon erhalten. Um mir kündigen zu können, hat der AG einen Antrag bei der Behörde gestellt. Hierüber ist noch nicht abschließend entschieden.
Eigentlich wollte ich schnell nach der Geburt zumindest wieder (Eltern-)Teilzeit arbeiten gehen. Der MuSchu endet Ende Juli, d. h. ich könnte ab 1. August 2015 wieder eine Tätigkeit aufnehmen (Kinderbetreuung ist gesichert).
Wie muss ich da vorgehen? Mich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden? Kann man eine Teilzeittätigkeit suchen und hierfür ALG I bekommen und gleichzeitig Elterngeld beziehen? (Es gibt doch ab 2015 diese neue Regelung, dass man das Elterngeld auch halbieren und auf zwei Jahre verteilen kann, oder?)
Oder soll ich 1 Jahr Pause machen und volles Elterngeld in Anspruch nehmen und mich nach 1 Jahr arbeitssuchend melden? Habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (ich habe ja dann die letzten 12 Monate nichts eingezahlt)?
Wer kennt sich da aus???
Vielen Danl für Eure Hilfe!
ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger und werde im April 2015 Zwillinge bekommen :lol::lol:.
Nun hat mein AG Anfang des Monats für alle ziemlich spontan angekündigt, dass die Firma liquidiert werden soll. Alle anderen Kollegen habe die Kündigung schon erhalten. Um mir kündigen zu können, hat der AG einen Antrag bei der Behörde gestellt. Hierüber ist noch nicht abschließend entschieden.
Eigentlich wollte ich schnell nach der Geburt zumindest wieder (Eltern-)Teilzeit arbeiten gehen. Der MuSchu endet Ende Juli, d. h. ich könnte ab 1. August 2015 wieder eine Tätigkeit aufnehmen (Kinderbetreuung ist gesichert).
Wie muss ich da vorgehen? Mich nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden? Kann man eine Teilzeittätigkeit suchen und hierfür ALG I bekommen und gleichzeitig Elterngeld beziehen? (Es gibt doch ab 2015 diese neue Regelung, dass man das Elterngeld auch halbieren und auf zwei Jahre verteilen kann, oder?)
Oder soll ich 1 Jahr Pause machen und volles Elterngeld in Anspruch nehmen und mich nach 1 Jahr arbeitssuchend melden? Habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (ich habe ja dann die letzten 12 Monate nichts eingezahlt)?
Wer kennt sich da aus???
Vielen Danl für Eure Hilfe!
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