Hallo zusammen,
hätte folgende Fragestellung zu meinem Fall.
Mein derzeitiger Job endet zum 28.2.15 und ich bin mich fleißig am Bewerben für eine neue Stelle zum 1.3.15 mit guten Aussichten.
Hatte mich fristgerecht bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchend gemeldet, wobei der persönliche Beratungstermin noch aussteht.
Jetzt hat sich kurzfristig ergeben, dass ich von Anfang Januar bis Ende Februar 2015 für einen gemeinnützigen Verein ins Ausland gehe, d.h. auf Termine/Angebote der Arbeitsagentur in dieser Zeit nicht reagieren könnte.
Ich würde mich jetzt bei der AA wieder abmelden, falls ich bis zum 28.2.15 keinen Job gefunden hätte am 1.3.15 arbeitslos melden und dann eine wahrscheinlich unvermeidbare ALG I Sperre von einer Woche bekommen ?
Gehe zwar davon aus, dass ich bis Ende Dezember einen neuen Job zum 1.3 habe, aber man weiss ja nie.
Danke für eure Bewertung,
ulram
hätte folgende Fragestellung zu meinem Fall.
Mein derzeitiger Job endet zum 28.2.15 und ich bin mich fleißig am Bewerben für eine neue Stelle zum 1.3.15 mit guten Aussichten.
Hatte mich fristgerecht bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchend gemeldet, wobei der persönliche Beratungstermin noch aussteht.
Jetzt hat sich kurzfristig ergeben, dass ich von Anfang Januar bis Ende Februar 2015 für einen gemeinnützigen Verein ins Ausland gehe, d.h. auf Termine/Angebote der Arbeitsagentur in dieser Zeit nicht reagieren könnte.
Ich würde mich jetzt bei der AA wieder abmelden, falls ich bis zum 28.2.15 keinen Job gefunden hätte am 1.3.15 arbeitslos melden und dann eine wahrscheinlich unvermeidbare ALG I Sperre von einer Woche bekommen ?
Gehe zwar davon aus, dass ich bis Ende Dezember einen neuen Job zum 1.3 habe, aber man weiss ja nie.
Danke für eure Bewertung,
ulram
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