Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Ich war von Januar-März 2013 (3 Monate) angestellt - ich arbeite (leider) in einem Bereich wo so kurze Verträge durchaus üblich sind. Von April 2013-März 2014 war ich freiberuflich.
Von April 2014-Ende Dezember (9 Monate) war/bin ich wieder angestellt, allerdings bei einem anderen Arbeitgeber.
Laut google heißt es: Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
dh, ich habe Anspruch auf ALG 1 für 6 Monate, richtig? Wenn ja, wie berechnet sich das ALG? Ich habe ja nicht 12 Monate am Stück gearbeitet. Die letzten 9 Monate hatte ich eine Vollzeitstelle, letztes Jahr hatte ich im Januar erst eine halbe Stelle, die dann im Februar auf eine volle Stelle erhöht wurde für 2 Monate.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe!:danke:
ich habe eine Frage.
Ich war von Januar-März 2013 (3 Monate) angestellt - ich arbeite (leider) in einem Bereich wo so kurze Verträge durchaus üblich sind. Von April 2013-März 2014 war ich freiberuflich.
Von April 2014-Ende Dezember (9 Monate) war/bin ich wieder angestellt, allerdings bei einem anderen Arbeitgeber.
Laut google heißt es: Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.
dh, ich habe Anspruch auf ALG 1 für 6 Monate, richtig? Wenn ja, wie berechnet sich das ALG? Ich habe ja nicht 12 Monate am Stück gearbeitet. Die letzten 9 Monate hatte ich eine Vollzeitstelle, letztes Jahr hatte ich im Januar erst eine halbe Stelle, die dann im Februar auf eine volle Stelle erhöht wurde für 2 Monate.
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe!:danke:
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