Hallo
Kennt jemand die Belegung des 4 Pin Steckers der Lichtmaschine (Denso) beim CN2. Steht leider gar nix dran.
Kennt jemand die Belegung des 4 Pin Steckers der Lichtmaschine (Denso) beim CN2. Steht leider gar nix dran.
Sehr geehrtes XXXX, Ich möchte in naher Zukunft ein Projekt starten bei dem auch ein Motorumbau geplant ist. Um mich hier richtig für einen Kauf zu entscheiden muss ich erstmal wissen was als Grundlage-Fahrzeug besser geeignet ist. Folgendes habe ich vor: Ich möchte ein Honda Accord Coupe Bj. 1998 mit einem anderen Motor ausstatten. Außer dem Motor werden natürlich sämtliche andere wichtige Komponenten wie Bremsen und Fahrwerk passend verbessert. Dies passiert im Vorfeld und wird dementsprechend eingetragen. Zunächst kurz zum Motor. Es soll ein Motor eingebaut werden der eine Leistung von ca. 212 PS bringen soll als Saugmotor aus 2,2 Liter in Verbindung mit einem Schaltgetriebe. Fahrzeugschein des Spenderfahrzeuges (Honda Accord Limousine Type R 1999) gibt es zum Motor dazu beim Kauf. Fahrzeug ca. gleicher Klasse mit gleichem Gewicht und Achslasten. Als Basisfahrzeug für den Umbau gibt es insgesamt zwei Optionen: Option 1: Honda Accord Coupe '98 2.0 L (Vierzylinder) 147 PS Option 2: Honda Accord Coupe '98 3.0 L (Sechszylinder) 200 PS Unterschied an den Fahrzeugen ist dass einmal der V6 mit Automatikgetriebe verbaut ist beim anderen der Vierzylinder mit Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe. Fahrwerk, Achsschenkel, Antriebswellen, Karosserie, Bremsanlage, Innenausstattung ist gleich. Unterschied ist auch dass die V6 Variante Radnaben mit einem Teilkreis von 5x114 aufweist und die Vierzylindervariante mit einem Teilkreis von 4x114. Dieses wird jedoch bei meinem Umbau übernommen, da die Radnaben 1:1 gleich sind bis auf die anzahl der Stehbolzen. Welche Dokumente würden an dieser Stelle benötigt werden bzw. welche Nachweise würden ausreichen um zu belegen dass es sich um zwei Baugleiche Fahrzeuge handelt? Der Umbau wäre aufgrund der Thematik dass der 3.0 L nur mit Automatik ausgeliefert wurde und der V6 grundsätzlich anders aufgebaut ist an dem Fahrzeug mit deutlich mehr Aufwand zu bewerkstelligen weswegen ich eigentlich mich gerne für das 2.0 L Modell entscheiden würde, da der Originalmotor und der Tauschmotor aus der gleichen Motorserie kommen. Es ist immerhin zur Vierzylindervariante eine Leistungssteigerung um rund 44 % zu erwarten, dem V6 Modell gegenüber um ca 6%. Da die Fahrzeuge jedoch fast Baugleich sind wäre für meinen Umbau eigentlich die Vierzylindervariante einfacher da diese in der Schaltgetriebevariante bereits über alle Anschlusselemente für den zu verbauenden Motor verfügt. Welche der beiden Varianten hätte bessere Chancen für einen möglichst reibungslosen Ablauf einer Eintragung? Welche Prüfungen bzw. Abnahmen würden dazu benötift werden bei der einen oder bei der anderen Fahrzeugwahl? Mit freundlichen Grüßen Mr. XXXXXX |
Antwort Nr1: Sehr geehrter Herr XXXXXX, grundsätzlich müssen nach einem Motoraustausch Unterlagen vom Spenderfahrzeug vorhanden sein, um zu wissen nach welchen Abgas-und Geräusch Vorschriften geprüft worden ist. Zusätzliche Anforderungen müssen bei Leistungssteigerung von 20% bis 40% der Nennleistung erfüllt werden: Bremsanlage, Reifen Tragfähigkeitslast und Geschwindigkeitslast, Elektronische Verträglichkeit,Eignung des Geschwindigkeitsmessers, Achslast, Anhängelast und Eignung der Antriebswelle. Bei Motorumbau muss das Emissionsverhalten, die Geräuschentwicklung und der Kraftstoffverbrauch ermittelt werden. Außerdem ist bei Leistungssteigerung von mehr als 40% eine Betriebsfestigkeitsbescheinigung erforderlich oder eine Bertiebsfestigkeitsprüfung auf der Basis des Serienfahrzeugs. Von daher wird die Umrüstung von 200 PS , 3.0L Sechszylinder auf 212 PS sinnvoller sein, vorausgesetzt die Unterlagen vom Spenderfahrzeug sind vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Mr TÜV XXXX Rückfrage von mir: Sehr geehrter Mr TÜV XXXX Heißt das dass bis zu einer steigerung von 20 % Leistung deutlich weniger Aufwände zu bewerkstelligen sind? Dies wären dann beim 3L Modell 240 PS und beim 2L 176 PS. Welche Aufwände würden hier notwendig sein wenn ein Fahrzeugschein des Spenderfahrzeuges vorhanden ist? Bei einer Leistungssteigerung von 20 bis 40 % fallen die von ihnen oben genannten Prüfungen an wie ich verstanden habe. Wo bewegt man sich da Preislich ganz grob? Gibt es irgendwelche grundlegenden Regeln oder Formeln mit welchen die eignung der Bremse und Tragfähigkeit der Reifen vorab überprüft und abgestimmt werden kann? Gibt es eine Möglichkeit die Baugleichheit beider Fahrzeuge ( 2.0 L und 3.0L) anhand von Teilenummern nachzuweisen oder muss dazu wirklich ein verbindliches Dokument des Herstellers vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Mr XXXXXX Antwort Nr2: Guten Tag Herr XXXXXX, Leistungssteigerung bis 20% ist mit weniger Aufwand verbunden. Die Frage wollen Sie Leistungssteigerung über Chiptuning oder Motoraustausch ? Bei Leistungssteigerung über Chiptuning erhalten Sie ein zugehöriges Teilegutachten und anschließend müssen die Daten gemäß Gutachten abgeändet werden, somit entstehen kosten zwischen 130 bis 190 Euro. Bei Motoraustauch mit Spenderunterlagen entstehen Kosten bis 600 , dazu benötige ich die Unterlagen vom Spenderfahrzeug . Außerdem muss das Leergewicht sowie die Achslasten ermittelt werden. Die Bremsanlage muss den wesentlichen Anforderungen der TÜVMB 754 bzw. der UN-Regelung Nr. 13-H gemäß Ab-satz 5 der Richtlinie 71/320/EWG Anhang I Nr. 2 entsprechen. Bei Leistungssteigerung ab 20% die entstehende Kosten je nach Aufwand. Die Baugleichheit beider Fahrzeuge kann nur der Hersteller bestätigen ( Bremsanlage, Fahrwerk, Karosserie). Reifen Tragfähigkeitslast und Geschwindigkeitsindex finden Sie im Internet Mit freundlichen Grüßen Mr TÜV XXXX |
Antwort Nr1: Sehr geehrter Herr XXXXXX, grundsätzlich können Sie den von Ihnen genannten Umbau natürlich durchführen. Prinzipiell ein interessantes Projekt! Schönes Fahrzeug, das jedoch vermutlich nicht den Wert hat um als Umbaubasis zu dienen. Welcher Fahrzeugschein? Aus welchem Fahrzeug stammt der Motor? Ein paar genauere Infos wären hier sinnvoll. Darüber, was gleich ist und was inwiefern übernommen werden kann, brauchen Sie einen Nachweis vom Hersteller. Evtl. sind weitere Bauteile unterschiedlich, die jedoch auf den ersten Blick als gleich eingestuft werden. Nachweislich durch Hersteller bescheinigt? Werden Änderungen am Motor durchgeführt? Warum umbauen, wenn die Motoren aus derselben Serie kommen? Besser oder kostengünstiger als was? Die Aufwände für diese Abnahme sind enorm. Generell muss alles, was Sie umbauen, auch geprüft sein oder werden. Das heißt beispielhaft: - Motor, Abgasanlage, Leistungsänderung usw. à Abgasgutachten, Nachweis Leistung usw. - Bremsen geändert à Bremsenprüfung - Fahrwerk Räder Reifen à Prüfung der entsprechenden Bauteile und des Gesamtzusammenbaus - Leistungssteigerung über 40% à Dauertest min. 2000 km auf Nordschleife, Hockenheimring oder Lausitzring (und das wollen Sie nicht bezahlen) Fast baugleich und baugleich sind zu unterscheiden. Hier werden Sie ohne Nachweis des Herstellers nicht weit kommen. Die Kosten für die Abnahmen können durchaus auch die Kosten für das Fahrzeug und den Motor übersteigen. Wenn der Hersteller bescheinigt, dass auch die kleinere Variante die Leistung der großen Variante verträgt, dann könnte sich das positiv auswirken. Trotzdem benötigen Sie für alle Umbauten entweder Gutachten oder ausführliche Prüfungen unsererseits. Generell machen diese Art Umbauten Spaß und auch ich persönlich bin nicht abgeneigt davon, jedoch ist immer der Aufwand dafür abzuschätzen. Eine Betriebserlaubnis mit diesem Vorgehen zu erlangen wird ein langer und teurer Weg. Es grüßt Sie freundlich Mr TÜV XXXX Rückantwort von Mir: Sehr geehrter Herr TÜV XXXX: Ja des ist mir schon klar das die Umbauten den Fahrzeugwert deutlich übersteigen. Aber das Wort Wert beziffet sich halt nicht immer in Geld sondern manchmal in Erinnernungen, Emotionen. Z.B. ein neuer Audi A6, verliert pro Jahr ca. an Wert von 20000 , da fragt man sich dan auch ob es den "wert" ist so einen Wagen zu kaufen, viele kaufens trotzdem. Deswegen des erstmal in den Hintergrund gestellt. Da haben halt Leute ein unterschiedliches Wertgefühl für diverse Gegenstände. So ist meine Ansicht. Fahrzeugschein wäre dann von einem Honda Accord Limousine Type R '99 mit dem besagten Motor mit 212 PS aus 2,2 L. Viele der Daten sind hier sehr ähnlich da die Fahrzeuge in ihrem Aufbau sehr stark einander gleichen. Gegenfrage: Was bescheinigt an der Stelle dass die Teile beider Fahrzeuge gleich wären? Würde da ein Auszug aus dem Teilkatalog mit den jeweiligen Teilenummern ausreichen? Änderungen am Motor werden nicht durchgeführt. Der schwächere Motor wäre der F20 mit 147 PS und der stärkere H22 mit 212 PS. Die Motoren der Serie F und H sind sehr stark miteinander verwandt, die F-Serie weist den gleichen Block auf nur mit Stahlguseinlegern der Zylinderwand und die H Serie mit dem gleichen Block sog. FRM-Einleger. Diese sind für höhere Drehzahlen besser geeignet. Die H Serie verfügt über 2 Nockenwellen mit Einlass und Auslassnockenwellenverstellung und die F-Serie verfügt über nur eine Nockenwelle bei gleicher Ventilanzahl und damit ist nur eine Steuerung der Einlasventile möglich. Deswegen ist es möglich bei dem H-Motor auch höhere Leistungen zu erzielen indem man auch höher Drehen kann. Es gibt auch F-Motoren mit ähnlichen Leistungen und Köpfen mit zwei Nockenwellen, diese waren jedoch nur Japan vorbehalten und wurden in DE nicht vermarktet. Deswegen ist hier ja eine Eintragung grundsätzlich recht schwierigt. Es gibt Honda-Fans die Bauen auch die Köpfe von H Motoren auf die F-Motoren drauf weil es eben Plug and Play draufpasst. Dies ist aber jedoch auch sehr schwierig zu legalisieren. Die normalen Accords kommen mit F-Motoren, der Type R Accord kommt mit H-Motor und hat mehr Leistung. Bremsanlage, Karosserie, Innenraum usw. sind hier gleich. Besser heißt, bessere Möglichkeit nachweise zu erbringen bzw. weniger Nachweise erbringen müssen weil andere Bedingungen gelten. Kostengünstiger meine ich zwischen den beiden von mir aufgeführten Fahrzeugvarianten 3.0 oder 2.0. Deswegen habe ich hier vielleicht etwas blöd gefragt. Mir wäre hier von interresse welche Prüfungen bzw. Nachweise ich ablegen müsste wenn ich das eine oder das andere Fahrzeug als Basis nehme, das ist eben die Thematik mit der Rennstrecke die sie unten nochmal kurz schildern und bis wie viel Prozent Leistungssteigerung man geht. Mit freundlichen Grüßen Mr XXXXXX Antwort Nr2: Seh geehrter Herr XXXXXX Viele Themen sind nicht pauschal behandelbar, sondern abhängig von den genauen Umbaumaßnahmen. Dennoch werde ich versuchen die Untersuchungen möglichst detailliert wiederzugeben. Ein Auszug mit denselben Teilenummern reicht i.d.R. für Teile, die in beide Varianten eingebaut wurden. Vielmehr ist die Frage, ob die Kamrosserie gleich ist. Dies müsste der Hersteller in einem Schreiben bestätigen. Wurden die Motoren denn zur selben Zeit produziert? Gibt es einen Fzg-Schein zu dem Accord R, aus dem der Motor kommt? Oder wurde der Accord R mit 212 PS in Deutschland nie genehmigt? Welche Abgasanlage wird verbaut? Wenn Sie den 2.0L Accord als Basis nehmen, werden die Prüfungen, wie nachfolgend aufgeführt, fällig. Wenn nachweislich die Basis (Bremsen, Fahrwerk, Karosserie) des 2.0L und des 3.0L Accords gleich ist, dann entfällt der Dauertest auf der Rennstrecke. Dies muss jedoch durch den Hersteller bescheinigt werden. Sofern der Motor in Deutschland in einem Accord genehmigt wurde und damit das Abgasverhalten nachgewiesen ist UND keine Veränderung an Ansaugung, Motor und Abgasführung vorliegen, wird kein Abgasgutachten notwendig. Es können die technischen Daten von dem Spenderfahrzeug übernommen werden. Wenn die Bremsen denen des Spenderfahrzeugs entsprechen dasselbe, dann ist keine Bremsenprüfung notwendig. Ich würde nicht sagen, dass der Hersteller diese Bescheinigung nicht ausstellt. Um das gänzlich zu bewerten wäre es am besten einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Am besten Sie haben hierzu auch schon Unterlagen parat. Dann können wir vereinbaren, was genau notwendig ist und inwiefern wir prüfen müssen. Am besten wäre hierzu ein persönlicher Beratungstermin, in dem wir alle unsere Fragen behandeln können. Gerne machen wir einen Termin hierfür aus. Es grüßt sie freundlich Mr TÜV XXXX |
Antwort Nr1: Sehr geehrter Herr XXXXXX, im Prinzip sind die Umbauten möglich. Sie benötigen für jeden Umbau immer den Nachweis, dass dieser Vorschriftsmäßig im Sinne der Verordnung in Bezug auf die Erstzulassung des Fahrzeuges ist. Hauptthema Abgasverhalten. Hier wird der Nachweis benötigt, ob der Motorumbau die zum Erstzulassungszeitraum geltenden Vorschriften einhält. In der Regel nur über ein Abgasgutachten möglich. Bei der Leistungssteigerung muss der Nachweis erbracht werden, dass dies von allen betroffenen Bauteilen ( Fahrwerk, Bremsen ,Karosserie, etc. ) die höhere Belastung aushalten. Grundsatz: Wie kann der Nachweis der technischen und rechtlichen Vorschriften erbracht werden. Auf welcher Grundlage wurde gesagt das passt ? Gerne können Sie mich zu dem Thema anrufen und wir können kurz darüber sprechen Mit freundlichen Grüßen Mr TÜV XXXX |
Servus, sie haben uns zwecks dem Umbau geschrieben, ich habe jetzt die Mail nicht in Detail gelesen da wir ja eh ein persönliches Gespräch ausgemacht haben. Erklären sie mir doch mal kurz was ungefähr ihr Anliegen ist? Also ich habe vor einen sog. Motor-Swap durchzuführen. Ich stehe vor Entscheidung ein Basis-Fahrzeug anzuschaffen und jetzt muss ich mich erstmal erkundigen was eigentlich dafür besser geeignet ist. Gut um welches Fahrzeug handelt es sich den und was wollen sie da nun letztendlich einbauen und wie sind die Leistungsverhältnisse des zu umzubauenden Fahrzeuges und des Spenderfahrzeuges? Gut beim Spenderfahrzeug handelt es sich um einen Honda Accord Type R mit einem 2.2 Liter Motor aus dem Baujahr 98-02. Beim Motor handelt es sich um einen Saugmotor mit 212 PS. Das Fahrzeug was ich umbauen möchte ist ein Honda Accord Coupe. Dies ist der etwas größere Bruder des Spenderfahrzeuges jedoch sind die Gewichte beider Fahrzeuge gleich. Das Coupe gibt es nun in zwei varianten, mit einem 2.0 L Motor mit 147 PS und den 3.0 L mit 200 PS. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich fast Baugleich, heißt Bremsanlage, Karosserie, Fahrwerk usw. sind fast baugleich. Beim 3.0 L Liter Modell tuh ich mir halt mit dem Umbau schwerer da dieser nur mit Automatikgetriebe ausgeliefert wurde und eben andere Motorhalterungen und anordnung von den Nebenaggregaten hat. Beim 2.0 L Modell würde das fast ein Bolt-On sein Aha, wahnsinn und 212 PS als Sauger? Wie hoch dreht der den dann? Nur rein aus eigeninteresse? Naja der Type R dreht ja hoch bis 8000 Redline bei 8200 ist halt der Drehzahlbegrenzer drinne. Wahnsinn. Aber gut lass uns erstmal zurück zu dem Thama kommen. Was heißt FAST baugleich, was ist anders? Hat der Type R den die gleiche Abgasnorm nach der er geprüft wird wie das 2.0 L Modell? Das für dich die geschichte mit dem 3.0 L Modell gurndsätzlich kein Sinn macht verstehe ich da ich ja selber schraube. Heißt es dann dass die Motorhalterungen aus dem Spenderfahrzeug auch übernommen werden können? Also wie schon erwähnt sind halt die Bremsen, die Fahrwerksteile und wesentliche Bestandteile gleich. Was auf jeden Fall aus meinem Wissensstand nicht gleich ist, ist die Anbindung des Fahrwerkrahmens an die Karosserie. Beim 3.0 L Modell wurden hier Gummimetalllager verwendet, und beim Vierzylinder ist dies eben einfach mittels Schrauben an der Karosserie befestigt. Dementsprechend sind halt bei dem Rahmen und bei den Karosserieteilen die davon Betroffen sind die Teilenummern unterschiedlich. Die Radnaben sind halt noch unterschiedlich, beim Vierzylinder 4x114,3 und beim V6 5x114,3, die werde ich jedoch aus dem V6 sowieso übernehmen. Die Motorhalterungen können natürlich aus dem Spenderfahrzeug übernommen werden. Mit der Abgasnorm ist das so eine Sache, da sind die Fahrzeuge bis 2001 Euro 2 Norm und die ab 2001 mit Euro 3 Norm, zumindest ist das beim Coupe so, ob das beim Spenderfahrzeug genauso ist weis ich nicht und muss mich noch erkundigen. Ich würde mir halt demensprechend einen Vierzylinder bis 2000 suchen. Ok wäre es aber dann möglich die Fahrwerksrahmen des V6 zu besorgen und dann in dem Vierzylinder zu verbauen, weist damit die wesentlichen Teileunterschiede aufgehoben sind? Bei dem Abgasverhalten musst du leider noch nachrecherchieren wie das bei dem Spenderfahrzeug ist. Am besten bringst du nächstes mal von deinem Alten Coupe den Fahrzeugschein und suchst dir irgendwo von jemanden einen Fahrzeugscheinscan aus so einem Spenderfahrzeug und wir vergleichen die Abgasnormen und können dann sagen was da halt ist. Ich kenn das halt nur as eigener Erfahrung bei den BMWs bei denen ich schraube da ist das auch so. Du suchst dir am besten einen Spender der die gleiche Abgasnorm hat wie deiner, dann geht das einwandfrei. Und wenn das Abgasthema rum ist müssen wir uns noch um das Thema Geräusch und dann erst um dies ganze Thematik mit den Teilegleichheiten kümmern. Also ich denke das das austauschen des Fahrwerkrahmens keine Probleme macht, die wollte ich eh erneuern, da kann ich mir dann dementsprechend Teile aus dem V6 suchen. Gut dann setze ich mich auf jeden fall mal hin und gehe das Fahrwerk, die Bremsanlage und die Karosserie mit den Teilenummern durch und erstelle da einen Vergleich den wir gemeinsam sichten können und sagen können ob das so klappt, langt des als Nachweis? Mit dem Fahrzeugschein muss ich mal gucken ob es im Forum nette Leut gibt die so ein Spenderfahrzeug besitzen und mir dementsprechend vielleicht von einem vor 2001 und einem nach 2001 a Fahrzeugschein scannen können damit wir drüberschauen können. Genau des machst du und wir schauen dann ob das als Nachweis ausreicht, schlimmstenfalls müstest du wohl dann zu einem Hondahändler gehen und dir dort von nettem Personal die Seiten offiziell ausdrucken lassen aus dem Teilekatalog. Bei dem Abgasverhalten ist auch wichtig dass du in deinen Umbau die Abgasanlage übernimmst, denn die ist ja auch ein Bestandteil des Systems Wäre auch eine Abgasanlage geeignet die Custom gemacht ist aber eine ABE für das Spenderfahrzeug verfügt? Das geht auch, muss quasi zum jeweiligem Motor passen. Gut dann machst du das alles und dann sehen wir uns nochmal. Ich denke das schaffen wir schon. Du wirst dafür nicht einen V6 kaufen müssen |
Hallo sie haben uns wegen dem Umbau geschrieben, ich wollte noch ein paar Details wissen: Sind das Spenderfahrzeug und das Fahrzeug was sie Umbauen möchten aus dem gleichen Baujahr Grundsätzlich wurden die beiden Baureihen zur gleichen Zeit gebaut, vieles von der Technik ist sehr ähnlich bei beiden Modellen. Gut wie ist das mit den Abgasnormen, sind die dann gleich bei den beiden Motoren? Das ist aktuell noch schwierig zu sagen da ich leider noch keinen Fahrzeugschein des Spenderfahrzeuges habe. Soweit ich weis sind beide Euro 2 Norm. Gut dann besorgen sie sich doch erstmal ein Fahrzeugschein des Spenderfahrzeuges um das vergleichen zu können, dann reden wir weiter. Gurndsätzlich sehe ich den Umbau als möglich und es müssen halt diese Punkte geklärt werden. Außerdem wäre wichtig dass z.B. die Bremsanlage vom Spenderfahrzeug gleich ist Naja das Spenderfahrzeug hat einte etwas größere Bremsanlage. Das Coupe hat eine 282x28 mm Bremsscheibe und das vom Spender ist bei 300x28. Der Bremssattel wäre da gleich. Ich würde ja für meinen Umbau dann eh auf eine Aftermarket Bremsanlage umsteigen die etwas "kräftiger" ist. Gut dann muss halt die Bremslange die Verbaut wird wie für ihren als auch für den Spender verfügbar sein dann ist das kein Thema vorallem wenn sie ja größer ist wie sie sagen. Ich wollte nochmal nachfragen wie das mit dem unterschied des 2.0L und des 3.0L Modells ist, brauche ich da irgendeinen Nachweis oder sowas dass ich auch das 2.0 L Modell für den Umbau nutzen kann? Ich mein die sind wirklich fast baugleich. Naja ich befürchte fast dass es halt dafür keine Nachweise geben wird. Ein Teilenummernvergleich würde was bringen aber grundsätzlich sehe ich da kein Problem. Jetzt besorgen sie sich doch erstmal einen Fahrzeugschein und dann machen wir ein Termin aus und besprechen alles weitere. Gut, vielen Dank für alles. |
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