Hallo,
letzten Donnerstag ist der ALG1 Bescheid ins Haus geflattert. Leider hieß es da zu meinem Erstaunen, mein Anspruch ende mit 5.5.15! :shock:
Ich habe bis 14.09.14 ALG1 bezogen, dann eine Reha angefangen (Übergangsgeld), musste aber die Reha unterbrechen, weil ich ins Krankenhaus musste.
Irgendwo hatte ich mal die Information gehört, dass eine Reha den Anspruch auf ALG1 verlängern würde.
Vor einigen Jahren war es bei mir auch so gewesen, als ich eine Weiterbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemacht hatte. Mein Anspruch war um die Hälfte verlängert worden.
Wann wird denn der Anspruch verlängert und wann nicht? Welche Rolle spielen da medizinische und/oder berufliche Reha? Was ist mit Krankengeld (das ich vor der Reha lange bezogen habe, bis ich ausgesteuert wurde)?
Ich habe versucht, das ganze zu recherchieren, bin aber auf viele verschiedene Meinungen gestoßen. :confused: Kann mir jemand dazu irgendwelche verlässliche Quellen nennen?
:danke:
letzten Donnerstag ist der ALG1 Bescheid ins Haus geflattert. Leider hieß es da zu meinem Erstaunen, mein Anspruch ende mit 5.5.15! :shock:
Ich habe bis 14.09.14 ALG1 bezogen, dann eine Reha angefangen (Übergangsgeld), musste aber die Reha unterbrechen, weil ich ins Krankenhaus musste.
Irgendwo hatte ich mal die Information gehört, dass eine Reha den Anspruch auf ALG1 verlängern würde.
Vor einigen Jahren war es bei mir auch so gewesen, als ich eine Weiterbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemacht hatte. Mein Anspruch war um die Hälfte verlängert worden.
Wann wird denn der Anspruch verlängert und wann nicht? Welche Rolle spielen da medizinische und/oder berufliche Reha? Was ist mit Krankengeld (das ich vor der Reha lange bezogen habe, bis ich ausgesteuert wurde)?
Ich habe versucht, das ganze zu recherchieren, bin aber auf viele verschiedene Meinungen gestoßen. :confused: Kann mir jemand dazu irgendwelche verlässliche Quellen nennen?
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