Hallo
Meine Mutter hat eines Weiterbewilligungsantrag gestellt. Jetzt bin ich , der Sohn, wieder zu meiner Mutter gezogen ( Ü25 und Angestellt).
Das Amt wollte Nachweise über meine Einkommen. Da schrieb ich denen, nachdem ich mich im Internet informiert hatte, dass ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft und dementsprechend für die anteiligen Heiz- und Wasserkosten aufkomme und meine Mutter finanziell und wirtschaftlich nicht unterstütze.
Wiederum die Antwort vom Amt:
"Ihr Sohn bildet tatsächlich eine eigene BG. Es ist jedoch zu prüfen ob nach §9 Abs. 5 SGB2 ein übersteigendes Einkommen vorhanden ist. dass bei Ihnen zu berücksichtigen wäre. Daher sind die angeforderten Unterlagen einzureichen"
Ohne die Unterlagen wird der Antrag nicht weiter bearbeitet.
Was soll ich jetzt am besten tun? Bin ich dazu wirklich verpflichtet?
Meine Mutter hat eines Weiterbewilligungsantrag gestellt. Jetzt bin ich , der Sohn, wieder zu meiner Mutter gezogen ( Ü25 und Angestellt).
Das Amt wollte Nachweise über meine Einkommen. Da schrieb ich denen, nachdem ich mich im Internet informiert hatte, dass ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft und dementsprechend für die anteiligen Heiz- und Wasserkosten aufkomme und meine Mutter finanziell und wirtschaftlich nicht unterstütze.
Wiederum die Antwort vom Amt:
"Ihr Sohn bildet tatsächlich eine eigene BG. Es ist jedoch zu prüfen ob nach §9 Abs. 5 SGB2 ein übersteigendes Einkommen vorhanden ist. dass bei Ihnen zu berücksichtigen wäre. Daher sind die angeforderten Unterlagen einzureichen"
Ohne die Unterlagen wird der Antrag nicht weiter bearbeitet.
Was soll ich jetzt am besten tun? Bin ich dazu wirklich verpflichtet?
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