Hallo,
ich hätte da ein Anliegen und zwar folgendes (versuch mich kurz zu halten)
Meine Mutter ging während sie ALG1 bezog in die Reha und wurde somit vom Arbeitslosengeld 1 abgemeldet (haben wir nicht gewusst).
Nach der Reha erhielt sie bis zur Ende ihrer ALG1 Laufzeit (3 Monate) noch Leistungen, danach rutsche sie ins ALG2.
Irgendwann forderte die Agentur für die 3 Monate die Bezüge zurück. Jetzt 8 Monate später und nach dutzende Bescheide und Besuche sieht es so aus:
Die Forderung bestand aus einmal den ALG1 Bezügen und den Krankenversicherungsbeiträgen. Irgendwann erhielten Sie auch Post in der ihr noch 90 Tage Restanspruch zustand.
Letztlich sagte man uns, dass die 90 Tage in der sie unberechtigt (nicht angemeldet) Leistungen erhielt mit den 90 Tage Restanspruch verrechnet.
Nun dachte ich es wäre alles geklärt ( war im Sommer).
Jetzt kam Anfang diesen Jahres von deren Inkasso Büro eine Rückforderung (Krankenversicherungsbeiträge).
Wieder zum Amt: Dort sagte man, dass man die Versicherungsbeiträge nicht verrechnet werden können, da die 90 Tage Restanspruch ALG1 in den Bezugszeitraum vom ALG 2 fallen und dort schon KV-Beiträge gezahlt werden.
Nochmal ein paar Termine und Bescheide später sieht es letztendlich so aus, dass auch die ALG1 Leistungen auf den ALG2 Zeitraum fallen und mit diesen verrechnet wurden und so letztendlich von unserer Forderung nichts verrechnet wurde.
Ich weiss nicht ob dass jetzt verständlich ist. Falls ja, was kann man da machen oder was haltet ihr davon? Denn ich weiss jetzt nicht wirklich weiter....naja bis auf ne Rechtsberatung vllt
Grüße und Danke
ich hätte da ein Anliegen und zwar folgendes (versuch mich kurz zu halten)
Meine Mutter ging während sie ALG1 bezog in die Reha und wurde somit vom Arbeitslosengeld 1 abgemeldet (haben wir nicht gewusst).
Nach der Reha erhielt sie bis zur Ende ihrer ALG1 Laufzeit (3 Monate) noch Leistungen, danach rutsche sie ins ALG2.
Irgendwann forderte die Agentur für die 3 Monate die Bezüge zurück. Jetzt 8 Monate später und nach dutzende Bescheide und Besuche sieht es so aus:
Die Forderung bestand aus einmal den ALG1 Bezügen und den Krankenversicherungsbeiträgen. Irgendwann erhielten Sie auch Post in der ihr noch 90 Tage Restanspruch zustand.
Letztlich sagte man uns, dass die 90 Tage in der sie unberechtigt (nicht angemeldet) Leistungen erhielt mit den 90 Tage Restanspruch verrechnet.
Nun dachte ich es wäre alles geklärt ( war im Sommer).
Jetzt kam Anfang diesen Jahres von deren Inkasso Büro eine Rückforderung (Krankenversicherungsbeiträge).
Wieder zum Amt: Dort sagte man, dass man die Versicherungsbeiträge nicht verrechnet werden können, da die 90 Tage Restanspruch ALG1 in den Bezugszeitraum vom ALG 2 fallen und dort schon KV-Beiträge gezahlt werden.
Nochmal ein paar Termine und Bescheide später sieht es letztendlich so aus, dass auch die ALG1 Leistungen auf den ALG2 Zeitraum fallen und mit diesen verrechnet wurden und so letztendlich von unserer Forderung nichts verrechnet wurde.
Ich weiss nicht ob dass jetzt verständlich ist. Falls ja, was kann man da machen oder was haltet ihr davon? Denn ich weiss jetzt nicht wirklich weiter....naja bis auf ne Rechtsberatung vllt
Grüße und Danke
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire