Sperrzeit verspätete Meldung und gleichzeitig Urlaubsabgeltu

samedi 1 novembre 2014

Hallo!

Ich habe über die Suche leider nichts gefunden was auf meinen Fall zutrifft...

Mir wurde 1 Woche Sperrzeit wegen verspäteter Meldung verhängt. Mein Chef hatte mir die Vertragsverlängerung zugesagt und dann kurzfristig umentschieden. Die Sperre werd ich wohl hinnehmen müssen.



Jetzt habe ich schriftlich meine nicht genommenen und auch nicht ausbezahlten Urlaubstage eingefordert. Ich werde sie wohl einklagen müssen wenn ich sie wirklich will. Ich hab das beim Arbeitsamt gesagt und werde jetzt vorerst so behandelt als würde ich keine Ansprüche auf Urlaubsabgeltung haben und falls ich doch noch etwas erhalte wird das nachträglich geregelt.

Jetzt überlege ich ob sich das Einklagen wirklich lohnt. Ich werde nur 2 Monate arbeitslos sein. Danach habe ich schon wieder einen Vertrag. Also hab ich nichts davon, dass die Zeit der Urlaubsabgeltung hinten dran gehängt wird. Prozesskosten müsste ich ja auch tragen und viel Arbeit...

Für mich würde sich die Klage nur lohnen wenn die Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung gleich ab dem ersten Tag nach dem beendeten Arbeitsverhältnis eintritt und nicht erst die Urlaubsabgeltung 20 Tage gerechnet wird und daran dann erst die Sperrzeit anschließt.

Habe ich mich verständlich ausgedrückt? Weiß jemand wo (in welchem Gesetz)das geregelt ist oder kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen wie es bei Ihm war?

Danke




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