Hallo Leute :)
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen ? Folgendes :
Im jahr 2009 habe ich für einige Zeit Arbeitslosengeld 2 bekommen, unter Anderem wurde mir durch einen Umzug Mietsicherheiten gewährt die ich in den nachfolgenden Monaten von meinen Regelleistungen zurückgezahlt habe. Dieses ist knapp 5 Jahre her. Inzwischen habe ich Arbeit und beziehe schon seit Jahren keine Leistungen mehr vom Amt.
Nun bin ich vor kurzem mit meiner Freundin zusammengezogen, da ich lt. Aussage meiner Hausverwaltung eine offene Pfändung hatte, habe ich mich um meine Mietsicherheiten nicht groß gekümmert, nun habe ich aber heute ein Schreiben bekommen dass meiner Hausverwaltúng eine Abtretungserklärung vom Amt vorliege und die Hausverwaltung entsprechend meine Mietsicherheiten ans Jobcenter überwiesen hat!
Nun meine Fragen :
1) Wenn das Geld jetzt beim Amt liegt, müssten die mir es doch eigentlich wieder auszahlen oder?
2) Damals habe ich das Geld ja von meinen monatlichen Leistungen abgestottert, dass Geld vom Arbeitsamt ist doch eigentlich nicht pfändbar oder? Auch wenn das ein paar Jahre her ist, wäre dies ja immer noch Geld aus Regelleistungen?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen ? Folgendes :
Im jahr 2009 habe ich für einige Zeit Arbeitslosengeld 2 bekommen, unter Anderem wurde mir durch einen Umzug Mietsicherheiten gewährt die ich in den nachfolgenden Monaten von meinen Regelleistungen zurückgezahlt habe. Dieses ist knapp 5 Jahre her. Inzwischen habe ich Arbeit und beziehe schon seit Jahren keine Leistungen mehr vom Amt.
Nun bin ich vor kurzem mit meiner Freundin zusammengezogen, da ich lt. Aussage meiner Hausverwaltung eine offene Pfändung hatte, habe ich mich um meine Mietsicherheiten nicht groß gekümmert, nun habe ich aber heute ein Schreiben bekommen dass meiner Hausverwaltúng eine Abtretungserklärung vom Amt vorliege und die Hausverwaltung entsprechend meine Mietsicherheiten ans Jobcenter überwiesen hat!
Nun meine Fragen :
1) Wenn das Geld jetzt beim Amt liegt, müssten die mir es doch eigentlich wieder auszahlen oder?
2) Damals habe ich das Geld ja von meinen monatlichen Leistungen abgestottert, dass Geld vom Arbeitsamt ist doch eigentlich nicht pfändbar oder? Auch wenn das ein paar Jahre her ist, wäre dies ja immer noch Geld aus Regelleistungen?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
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