Hallo Forum,
Von der AfA habe ich einen Aufhebungsbescheid (ALG I) bekommen,
Grund: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Soweit, so gut.
Bin nun seit 01. Oktober 2014 wegen Krankheit arbeitsunfähig und erhalte ab
12. November 2014 Krankengeld.
Nun meine Frage:
Jetzt müsste ich wissen, ob mein Anspruch auf ALG I (bis 30. November 2015) in dieser Zeit weiter läuft oder der Anspruch auf ALG I dann über den 30. November 2015 hinaus reicht.:confused:
Vielen Dank für die Antworten schon mal im Voraus!:danke:
L.G. Badruezzi
Von der AfA habe ich einen Aufhebungsbescheid (ALG I) bekommen,
Grund: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Soweit, so gut.
Bin nun seit 01. Oktober 2014 wegen Krankheit arbeitsunfähig und erhalte ab
12. November 2014 Krankengeld.
Nun meine Frage:
Jetzt müsste ich wissen, ob mein Anspruch auf ALG I (bis 30. November 2015) in dieser Zeit weiter läuft oder der Anspruch auf ALG I dann über den 30. November 2015 hinaus reicht.:confused:
Vielen Dank für die Antworten schon mal im Voraus!:danke:
L.G. Badruezzi
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