Hallo Leute,
von einer Freundin der Freund ist für 3 Jahre in der JVA untergebracht worden und Sie hat nicht vor sich deswegen zu trennen.
Sie bewohnen seit 8 Jahren gemeinsam eine 2-Raumwohnung mit 54 m² einer Warmmiete von 324 .
Kann die Arge von Ihr verlangen, das Sie ausziehen muss oder gibt es eine möglichkeit das Ihr das erspart bleibt?
:danke:
von einer Freundin der Freund ist für 3 Jahre in der JVA untergebracht worden und Sie hat nicht vor sich deswegen zu trennen.
Sie bewohnen seit 8 Jahren gemeinsam eine 2-Raumwohnung mit 54 m² einer Warmmiete von 324 .
Kann die Arge von Ihr verlangen, das Sie ausziehen muss oder gibt es eine möglichkeit das Ihr das erspart bleibt?
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