Hallo zusammen,
ich mache seit 01.09. eine Umschulung zur Steuerfachangestellten. Leider lerne ich in dem Betrieb nichts, da man mich nur Hilfstätigkeiten machen lässt (scannen, kopieren, shreddern, etc.). Nach Rücksprache mit der Steuerberaterkammer habe ich versucht, mit dem Chef zu sprechen, bzgl. Anpassung des Rahmenlehrplans usw. Leider war dort keinerlei Interesse vorhanden. Also habe ich mir einen neuen Betrieb gesucht, habe das der Arbeitsagentur auch noch am gleichen Tag mitgeteilt.
Jetzt macht die Arbeitsagentur aber Theater. Ihnen reicht meine Begründung für die Kündigung nicht, sie haben mir sogar die Bezüge für September gesperrt, obwohl ich ja bis Ende September noch regulär in den aktuellen Betrieb gehe, und die Bezüge ja rückwirkend gezahlt werden (müssen).
Dass ich aktuell nur eine billige Hilfskraft bin, interessiert die Arbeitsagentur nicht. Dass ich aber gerne die doch recht schwere Umschulung schaffen möchte, und mir aus diesem Grund einen neuen Betrieb gesucht hab, interessiert sie auch nicht.
Kennt sich jemand mit solch einem Problem aus? Gibt es irgendwelche Rechtsvorschriften, auf die ich mich berufen kann? Ich habe zwar schon mit meiner Anwältin gesprochen, aber die wusste aus dem Stehgreif keine Rechtsvorschrift bzw. ein passendes Urteil.
Vielen Dank.
ich mache seit 01.09. eine Umschulung zur Steuerfachangestellten. Leider lerne ich in dem Betrieb nichts, da man mich nur Hilfstätigkeiten machen lässt (scannen, kopieren, shreddern, etc.). Nach Rücksprache mit der Steuerberaterkammer habe ich versucht, mit dem Chef zu sprechen, bzgl. Anpassung des Rahmenlehrplans usw. Leider war dort keinerlei Interesse vorhanden. Also habe ich mir einen neuen Betrieb gesucht, habe das der Arbeitsagentur auch noch am gleichen Tag mitgeteilt.
Jetzt macht die Arbeitsagentur aber Theater. Ihnen reicht meine Begründung für die Kündigung nicht, sie haben mir sogar die Bezüge für September gesperrt, obwohl ich ja bis Ende September noch regulär in den aktuellen Betrieb gehe, und die Bezüge ja rückwirkend gezahlt werden (müssen).
Dass ich aktuell nur eine billige Hilfskraft bin, interessiert die Arbeitsagentur nicht. Dass ich aber gerne die doch recht schwere Umschulung schaffen möchte, und mir aus diesem Grund einen neuen Betrieb gesucht hab, interessiert sie auch nicht.
Kennt sich jemand mit solch einem Problem aus? Gibt es irgendwelche Rechtsvorschriften, auf die ich mich berufen kann? Ich habe zwar schon mit meiner Anwältin gesprochen, aber die wusste aus dem Stehgreif keine Rechtsvorschrift bzw. ein passendes Urteil.
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