Hallo!
Meine Vermittlungsberaterin hat mir gesagt, dass ich ab dem 4. Monat ALG I bereit sein muss, mich bundesweit zu bewerben, weil ich nicht verheiratet bin. Ich habe aber einer festen Lebenspartner, mit dem ich auch bereits seit mehreren Jahren zusammen wohne. Außerdem war ich bereits zweimal länger als 3 Monate arbeitslos und da kam das nie zur Sprache, dass ich mich bundesweit bewerben müsste (da hatte ich auch nur einen Lebenspartner) - da habe ich allerdings noch in einer anderen Stadt gewohnt.
Können die mich wirklich zwingen, mich dann bundesweit zu bewerben? Das hieße dann, dass ich umziehen müsste. Mein Lebensparnter müsste ebenfalls umziehen, weil er sich unsere Wohnung alleine nicht leisten könnte. Und wir müssten eine Fernbeziehung führen und könnten uns kaum sehen, weil er sehr unregelmäßigen Tages-Schichtdienst und eine 6-Tage-Woche hat.
Meine Vermittlungsberaterin hat mir gesagt, dass ich ab dem 4. Monat ALG I bereit sein muss, mich bundesweit zu bewerben, weil ich nicht verheiratet bin. Ich habe aber einer festen Lebenspartner, mit dem ich auch bereits seit mehreren Jahren zusammen wohne. Außerdem war ich bereits zweimal länger als 3 Monate arbeitslos und da kam das nie zur Sprache, dass ich mich bundesweit bewerben müsste (da hatte ich auch nur einen Lebenspartner) - da habe ich allerdings noch in einer anderen Stadt gewohnt.
Können die mich wirklich zwingen, mich dann bundesweit zu bewerben? Das hieße dann, dass ich umziehen müsste. Mein Lebensparnter müsste ebenfalls umziehen, weil er sich unsere Wohnung alleine nicht leisten könnte. Und wir müssten eine Fernbeziehung führen und könnten uns kaum sehen, weil er sehr unregelmäßigen Tages-Schichtdienst und eine 6-Tage-Woche hat.
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