ich habe jetzt eine Menge hier gelesen und komme nicht wirklich weiter - ich brauche mal eure Hilfe für eine Freundin von mir. Sie wird jetzt zum 01.10 von der Krankenkasse ausgesteuert und müsste sich Arbeitslos melden - Jetzt ist folgende Problematik:
1: Ein EU Rentenantrag soll gestellt werden - eigentlich sollte das diesen Montag passieren, ging aber nicht, da bei der RV die Computer ausgefallen waren - neuer Termin 06.10.
2: sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und G und kann auf Grund ihrer Einschränkungen (bisher) noch maximal 15 Std. in der Woche arbeiten (Arzt würde das auch anders schreiben, wenn notwendig - mit unter 3 Std. am Tag) - Erhöhung GdB beantragt.
3: zum ersten November zieht sie um in ein anderes Bundesland - muss sie das jetzt schon sagen? oder wie läuft das dann ab?
nun meine Fragen:
- Wie stellt sie am Besten den Antrag auf ALG I nach Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III), so dass sie ALG I bezieht - auf was muss sie dabei achten?
- soll sie sich dazu AU vom Arzt schreiben lassen?
- sollen wir den EU Antrag selbst noch vorher ausfüllen und abschicken oder der Arbeitsagentur mitteilen, dass der Antrag am 06.10 gestellt wird?
- wenn sie ALG I nach § 145 stellt, woran wird dann das ALG berechtnet? Weil wenn sie noch 15 Std. arbeitsfähig wäre, würde ALG I ja nur anhand der 15 Std. gezahlt werden und sie würde aus der Nahtlosigkeit rausfallen.
also auch nicht die Std. ankreuzen, oder?
Bitte helft uns - ich steige nicht mehr durch diesen Paragraphendschungel :? durch... Danke euch im Voraus...
1: Ein EU Rentenantrag soll gestellt werden - eigentlich sollte das diesen Montag passieren, ging aber nicht, da bei der RV die Computer ausgefallen waren - neuer Termin 06.10.
2: sie hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und G und kann auf Grund ihrer Einschränkungen (bisher) noch maximal 15 Std. in der Woche arbeiten (Arzt würde das auch anders schreiben, wenn notwendig - mit unter 3 Std. am Tag) - Erhöhung GdB beantragt.
3: zum ersten November zieht sie um in ein anderes Bundesland - muss sie das jetzt schon sagen? oder wie läuft das dann ab?
nun meine Fragen:
- Wie stellt sie am Besten den Antrag auf ALG I nach Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III), so dass sie ALG I bezieht - auf was muss sie dabei achten?
- soll sie sich dazu AU vom Arzt schreiben lassen?
- sollen wir den EU Antrag selbst noch vorher ausfüllen und abschicken oder der Arbeitsagentur mitteilen, dass der Antrag am 06.10 gestellt wird?
- wenn sie ALG I nach § 145 stellt, woran wird dann das ALG berechtnet? Weil wenn sie noch 15 Std. arbeitsfähig wäre, würde ALG I ja nur anhand der 15 Std. gezahlt werden und sie würde aus der Nahtlosigkeit rausfallen.
also auch nicht die Std. ankreuzen, oder?
Bitte helft uns - ich steige nicht mehr durch diesen Paragraphendschungel :? durch... Danke euch im Voraus...
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