Moin moin,
ich hätte ein paar Fragen, da ich seit kurzem wieder auf ALG1 angewiesen bin.
Ich habe bereits 2 Monate meines Lebens ALG1 bezogen, mein Anspruch ist insgesamt bei ca. 12 Monaten.
Diese 2 Monate sind nun ein Jahr her, aktuellen Restanspruch habe ich (vom Arbeitsamt bestätigt).
In den letzten 2 Jahren habe ich für 3 Monate eine Vollzeitstelle gehabt, die restliche Zeit war ich mit der Schule beschäftigt.
Meine Erste Frage lautet, wird das Gehalt für den § 140 SGB III nur aufgrund des Gehalts berechnet, bei dem ich den Anspruch auf ALG1 erwirkt habe, (Dieser Zeitraum bezieht sich auf vor über 3 Jahren) oder auch teilweise oder sogar ganz auf das Gehalt das ich in den 3 Monaten zwischendurch erhalten habe?
Das Zweite ist, dass ich einen Vermittlungsvorschlag erhalten habe, bei welchem die Tätigkeit erst in 4 Monaten beginnen würde.
Daher die Frage, wenn ich hierzu eine Zusage bekomme, wie sieht es in der Zeit dazwischen aus?
- Dürfte ich mich selbstständig in der Zeit auf Stellen bewerben und diese dann auch ausführen? ("Ich kann 3 Monate lang bei Ihnen arbeiten" kommt wahrscheinlich bei nem AG allerdings nicht so gut, aber immerhin Arbeit)
- Würde ich Vermittlungsvorschläge vom AA für diese Zeit bis zum neuen AG bekommen? (Gleiches wie beim Punkt vorher)
- Dürfte die Firma, bei der ich mich bewerbe, mich für ANDERE Stellen bis zum Anfang des Stellenangebotes in Ihrem Betrieb einsetzen, oder gilt meine Bewerbung nur für die ausgeschriebene Stelle?
(Hierzu ist zu erläutern, dass in meinem Beruf Schichten von bis zu 12 Std. täglich die Norm sind, das Arbeitsgebiet der Firma im Umkreis von 30km-50km liegt und ich somit inkl. Fahrt bei ungefähr 15-18 Std. Abwesenheit von Zuhause läge. Umziehen für den neuen Job würde ich auch in Kauf nehmen, nur die Zeit bis zum Anfang dieses Arbeitsverhältnisses wäre Aufgrund der Schichten und Entfernung nicht möglich.)
Vielen Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Xali88
ich hätte ein paar Fragen, da ich seit kurzem wieder auf ALG1 angewiesen bin.
Ich habe bereits 2 Monate meines Lebens ALG1 bezogen, mein Anspruch ist insgesamt bei ca. 12 Monaten.
Diese 2 Monate sind nun ein Jahr her, aktuellen Restanspruch habe ich (vom Arbeitsamt bestätigt).
In den letzten 2 Jahren habe ich für 3 Monate eine Vollzeitstelle gehabt, die restliche Zeit war ich mit der Schule beschäftigt.
Meine Erste Frage lautet, wird das Gehalt für den § 140 SGB III nur aufgrund des Gehalts berechnet, bei dem ich den Anspruch auf ALG1 erwirkt habe, (Dieser Zeitraum bezieht sich auf vor über 3 Jahren) oder auch teilweise oder sogar ganz auf das Gehalt das ich in den 3 Monaten zwischendurch erhalten habe?
Das Zweite ist, dass ich einen Vermittlungsvorschlag erhalten habe, bei welchem die Tätigkeit erst in 4 Monaten beginnen würde.
Daher die Frage, wenn ich hierzu eine Zusage bekomme, wie sieht es in der Zeit dazwischen aus?
- Dürfte ich mich selbstständig in der Zeit auf Stellen bewerben und diese dann auch ausführen? ("Ich kann 3 Monate lang bei Ihnen arbeiten" kommt wahrscheinlich bei nem AG allerdings nicht so gut, aber immerhin Arbeit)
- Würde ich Vermittlungsvorschläge vom AA für diese Zeit bis zum neuen AG bekommen? (Gleiches wie beim Punkt vorher)
- Dürfte die Firma, bei der ich mich bewerbe, mich für ANDERE Stellen bis zum Anfang des Stellenangebotes in Ihrem Betrieb einsetzen, oder gilt meine Bewerbung nur für die ausgeschriebene Stelle?
(Hierzu ist zu erläutern, dass in meinem Beruf Schichten von bis zu 12 Std. täglich die Norm sind, das Arbeitsgebiet der Firma im Umkreis von 30km-50km liegt und ich somit inkl. Fahrt bei ungefähr 15-18 Std. Abwesenheit von Zuhause läge. Umziehen für den neuen Job würde ich auch in Kauf nehmen, nur die Zeit bis zum Anfang dieses Arbeitsverhältnisses wäre Aufgrund der Schichten und Entfernung nicht möglich.)
Vielen Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Xali88
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