Hallo,
heute wurde mir das ärztliche Gutachten des medizinischen Dienstes der Agentur eröffnet, das besagt, dass ich nur noch von 3 bis unter sechs Stunden unter erheblichen Einschränkungen (nur klim. Räume, keine körperliche Belastung) arbeitsfähig bin. Bei meiner letzten REHA im Dez. 2013 wurden bei ebenfalls erheblichen Einschränkungen über 6 Std. festgestellt. Meine Erkrankung (COPD) rechtfertigt die Einschätzung.
Der Vermittler teilte mir mit, dass ab heute mein ALG1 auf 30 Std. gekürzt wird, da ich nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehe.
Wie ich damit umgehe, bleibt mir überlassen, eventuell könnte ich den Fehlbetrag über einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente ausgleichen. Bei einem Antrag auf volle EM würde mein ALG1 komplett eingestellt, da ich dann eine Verfügbarkeit von unter 3 Std. dokumentieren würde.
Ist das rechtlich so korrekt?
Hat bzw. hatte jemand mit einem ähnlich gelagertem Fall Erfahrung?
heute wurde mir das ärztliche Gutachten des medizinischen Dienstes der Agentur eröffnet, das besagt, dass ich nur noch von 3 bis unter sechs Stunden unter erheblichen Einschränkungen (nur klim. Räume, keine körperliche Belastung) arbeitsfähig bin. Bei meiner letzten REHA im Dez. 2013 wurden bei ebenfalls erheblichen Einschränkungen über 6 Std. festgestellt. Meine Erkrankung (COPD) rechtfertigt die Einschätzung.
Der Vermittler teilte mir mit, dass ab heute mein ALG1 auf 30 Std. gekürzt wird, da ich nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehe.
Wie ich damit umgehe, bleibt mir überlassen, eventuell könnte ich den Fehlbetrag über einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente ausgleichen. Bei einem Antrag auf volle EM würde mein ALG1 komplett eingestellt, da ich dann eine Verfügbarkeit von unter 3 Std. dokumentieren würde.
Ist das rechtlich so korrekt?
Hat bzw. hatte jemand mit einem ähnlich gelagertem Fall Erfahrung?
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