Sohn hat Arbeit,bezieht eigene Wohnung...

mardi 9 septembre 2014

Hallo...

bin neu hier, gruesse alle herzlich und hoffe auf Antworten.



Bisher lebte mein u25 Sohn mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft. Nach Beendigung seiner Ausbildung, trat er am 1.8. eine Arbeitsstelle an und bezog Mitte des Monats eine eigene Wohnung. Dies teilte er dem Jobcenter mit, reichte den Arbeits- und Mietvertrag und seine Kontoauszuege bis zum Datum seines Auszuges (identisch mit Beginn des Mietverhältnisses seiner Wohnung) mit. Er will kein ALG2 mehr beantragen, auch dies wurde dem Jobcenter gegenueber erklärt.

Laut Arbeitsvertrag erhält er Ende des Monats sein Entgelt ausgezahlt, also noch im August, allerdings nach seinem Auszug.



Ein neuer Bescheid wurde mir zugeschickt und das ALG2 fuer meinen Sohn nur bis zu seinem Auszug berechnet, was ich in dieser Form auch erwartet hatte und nachvollziehen kann.



Nun fordert das Jobcenter den Nachweis ueber den Eingang seines ersten Entgeltes per Kontoauszug. Mein Sohn sieht das nicht ein.



Nach meinem Verständnis fliesst Einkommen erst zu, nachdem er aus der Bedarfsgemeinschaft ausgetreten ist. Kann mir das ALG2 gekuerzt werden, und... muss der Kontoauszug meines Sohnes, datiert nach seinem Austritt eingereicht werden...



Vielen Dank im voraus fuers Lesen und Antworten.

Eure Jutta




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