Frage zu erneuter Arbeitslosigkeit / Zumutbarkeit????

dimanche 14 septembre 2014

Hallo liebe Leute, ich versuch mich mal kurz zu Fassen.



Ich bin erneut Arbeitslos geworden nach knapp 2 Jähriger Tätigkeit,



Also ich Stand von Mai 2012 bis November 2013 (1,5 Jahre) in einem Befristetem Arbeitsverhältnis, war dann bis März 2014 Arbeitslos bzw in einer Arbeitsamtmaßnahme hatte dann ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis gefunden für ein halbes Jahr (April bis jetzt ende des Monats).



So laut meines Wissens stehen mir noch etwa 3 Monate ALG 1 zu.



So nun zu meinen Eigentlichen 2 Fragen:



Hat sich durch diese 6 Monate Arbeit mein Anspruch auf ALG 1 Verlängert?



Und wie sieht es mit den Zumutbarkeitsgrenzen aus? Das heißt wenn mann Arbeitslos wird muss mann ja in den ersten 3 Monaten Jobs mit bis zu 20 % Gehalteinbußen annehmen...ab den 3ten Monat von bis zu 30 % usw...

Ab dem 4.ten Monat Bundesweite Arbeitsaufnahme etc..



Zählt das jetzt von Neu mit der Zumutbarkeit also heißt das ich muss jetzt nur Jobs annehmen die max 20 % unter dem Letztem Gehalt Lagen oder heißt das ich werde jetzt behandelt wie jemand der Bereits 5 Monate Arbeitsloß ist weil ich ja von Dezember bis März letzten Jahres schon 4 Monate ALG 1 bezogen hatte?

Muss ich jetz also auch bundesweite Arbeitsangebote annehmen????



Und wird mein ALG 1 jetz neu berechnet oder bekomme ich automatisch das was ich damals auch bekam die restliche anspruchsdauer lang?



Hoffe hier weis einer Rat zu diesen Fragen.



liebe grüße fabian78




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