Hallo,
ich habe aufgrund einer "Einladung" nach §309... heute die Arbeitsagentur aufgesucht.
Anstelle der angekündigten "Besprechung Ihrer aktuellen beruflichen Situation" erwartete mich dort die Präsentation eines Callcenters; eine Veranstaltung, die von 8 bis 14.30 Uhr dauern sollte.
Ich habe deren Powerpoint-Präsentation über mich ergehen lassen und habe anschliessend, nach mir angemessen erscheinendem Kommentar, die Veranstaltung verlassen.
Meine Fragen:
1. Darf die Arbeitsagentur ALG 1-Bezieher mit falsch begründeten Einladungen zu derartigen Veranstaltungen zwingen?
2. Habe ich Sanktionen zu erwarten ?
Vielen Dank im Voraus für fundierte Info.
ich habe aufgrund einer "Einladung" nach §309... heute die Arbeitsagentur aufgesucht.
Anstelle der angekündigten "Besprechung Ihrer aktuellen beruflichen Situation" erwartete mich dort die Präsentation eines Callcenters; eine Veranstaltung, die von 8 bis 14.30 Uhr dauern sollte.
Ich habe deren Powerpoint-Präsentation über mich ergehen lassen und habe anschliessend, nach mir angemessen erscheinendem Kommentar, die Veranstaltung verlassen.
Meine Fragen:
1. Darf die Arbeitsagentur ALG 1-Bezieher mit falsch begründeten Einladungen zu derartigen Veranstaltungen zwingen?
2. Habe ich Sanktionen zu erwarten ?
Vielen Dank im Voraus für fundierte Info.
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