Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zum ALG-II-Antrag - versuche mich kurz zu fassen: Meine Schwester (53 Jahre alt) ist seit ca. 12 Jahren arbeitslos, hat aber nie Leistungen beantragt, weil sie so was wie eine "Ämterphobie" hat und überhaupt sehr chaotisch ist. Zuvor war sie ca. 15 Jahre bei der Deutschen Welle beschäftigt, hat den Job aber irgendwann ohne Kündigung hingeschmissen. Seither hat sie sich mit gelegentlichen Aushilfsjobs (schwarz) und mit viel Unterstützung von der Familie durchgeschlagen. Kürzlich konnte ich sie endlich dazu bringen, ALG-II zu beantragen. Jetzt erzählt sie am Telefon, dass die ARGE Beschäftigungsnachweise fordert. So was hat sie natürlich nicht (alles verkramt, verloren, was weiß ich...). Ich habe jetzt erst mal veranlasst, dass sie von der Rentenversicherung eine Bescheinigung über den Versicherungsverlauf bekommt; da sind ja alle "offiziellen" Beschäftigungszeiten und beitragsfreien Zeiten drin. Wird die ARGE sich damit wohl zufrieden geben? Wenn nicht - auf welcher Rechtsgrundlage - und zu welchem Zweck - kann die ARGE Einzelbescheinigungen über Uralt-Beschäftigungsverhältnisse verlangen - bei jemandem, der schon so lange arbeitslos und mittellos ist?
Danke für Eure Hilfe!
ich habe eine Frage zum ALG-II-Antrag - versuche mich kurz zu fassen: Meine Schwester (53 Jahre alt) ist seit ca. 12 Jahren arbeitslos, hat aber nie Leistungen beantragt, weil sie so was wie eine "Ämterphobie" hat und überhaupt sehr chaotisch ist. Zuvor war sie ca. 15 Jahre bei der Deutschen Welle beschäftigt, hat den Job aber irgendwann ohne Kündigung hingeschmissen. Seither hat sie sich mit gelegentlichen Aushilfsjobs (schwarz) und mit viel Unterstützung von der Familie durchgeschlagen. Kürzlich konnte ich sie endlich dazu bringen, ALG-II zu beantragen. Jetzt erzählt sie am Telefon, dass die ARGE Beschäftigungsnachweise fordert. So was hat sie natürlich nicht (alles verkramt, verloren, was weiß ich...). Ich habe jetzt erst mal veranlasst, dass sie von der Rentenversicherung eine Bescheinigung über den Versicherungsverlauf bekommt; da sind ja alle "offiziellen" Beschäftigungszeiten und beitragsfreien Zeiten drin. Wird die ARGE sich damit wohl zufrieden geben? Wenn nicht - auf welcher Rechtsgrundlage - und zu welchem Zweck - kann die ARGE Einzelbescheinigungen über Uralt-Beschäftigungsverhältnisse verlangen - bei jemandem, der schon so lange arbeitslos und mittellos ist?
Danke für Eure Hilfe!
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire