[FONT=Calibri]Liebe Netzgemeinde, [/FONT]
[FONT=Calibri]ich habe mich gerade erst hier im Forum angemeldet und platze gleich mit einer sehr komplexen Fragestellung herein sorry ![/FONT]
[FONT=Calibri]Die Informationen die ich zu den einzelnen Themen ALG I + II, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld recherchiert habe helfen mir nicht wirklich weiter,da wohl vieles von vielem abhängt.[/FONT]
[FONT=Calibri]Ich versuche mal die Situation so klar wie möglich zu beschreiben und stelle dann meine Fragen dazu.[/FONT]
[FONT=Calibri]Situation:[/FONT]
[FONT=Calibri]Ehepaar mit zwei Kindern (8+9 Jahre) steht vor der Trennung. Das Paar streitet sich nicht sondern möchte lediglich die neue Situation finanziell möglichst erträglich für alle Beteiligten gestalten.[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil A bekommt ALG I ca. 1550 [/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil B bekommt ca. 200 Minijob und bekommt zur Zeit das volle Kindergeld ausgezahlt.[/FONT]
[FONT=Calibri]Alle wohnen zusammen in einer Wohnung zu Miete.[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil B wird wohl in eine neue Wohnung ziehen.[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil A bleibt in der (bisher) gemeinsamen Wohnung.[/FONT]
[FONT=Calibri]Die Kinder sollen abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben.[/FONT]
[FONT=Calibri]Fragen:[/FONT]
[FONT=Calibri]Fällt die Zahlung von Kindesunterhalt weg, wenn beide Elternteile die Kinder zu gleichen Anteilen versorgen? Steht dann jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Wenn Elternteil A für die Zahlung von Trennungsunterhalt einen Selbstbehalt von 1100 hat, dann kann er ja nur 450 an Elternteil B abgeben !?[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil B wird mit dem Minijob und dem Trennungsunterhalt und (angenommen) der Hälfe des Kindergeldes ca. 854 den Bedarf von 652 + Miete nicht decken können. Die Wohnung dürfte dann für 3 Personen ja nur noch 202 kosten. Es würde also ALG II Anspruch bestehen ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Jetzt ist die Frage, ob für die Kinder nur die Hälfte des ALG II Satzes veranschlagt werden würde ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Spielt es eine Rolle, wer das Kindergeld ausbezahlt bekommt ? Könnte man die Anrechnung auf das ALG II umgehen, wenn man dem Elternteil A das Elterngeld auszahlen ließe ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Es besteht nur ein Hausstand, Vermögen für die Ausstattung der neuen Wohnung ist nicht vorhanden !?[/FONT]
[FONT=Calibri]Ich hoffe, dass jemand da Erfahrung hat und mit Informationen helfen kann die neue Lebenssituation für alle positiv zu gestalten ! DANKE !!![/FONT]
[FONT=Calibri]ich habe mich gerade erst hier im Forum angemeldet und platze gleich mit einer sehr komplexen Fragestellung herein sorry ![/FONT]
[FONT=Calibri]Die Informationen die ich zu den einzelnen Themen ALG I + II, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld recherchiert habe helfen mir nicht wirklich weiter,da wohl vieles von vielem abhängt.[/FONT]
[FONT=Calibri]Ich versuche mal die Situation so klar wie möglich zu beschreiben und stelle dann meine Fragen dazu.[/FONT]
[FONT=Calibri]Situation:[/FONT]
[FONT=Calibri]Ehepaar mit zwei Kindern (8+9 Jahre) steht vor der Trennung. Das Paar streitet sich nicht sondern möchte lediglich die neue Situation finanziell möglichst erträglich für alle Beteiligten gestalten.[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil A bekommt ALG I ca. 1550 [/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil B bekommt ca. 200 Minijob und bekommt zur Zeit das volle Kindergeld ausgezahlt.[/FONT]
[FONT=Calibri]Alle wohnen zusammen in einer Wohnung zu Miete.[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil B wird wohl in eine neue Wohnung ziehen.[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil A bleibt in der (bisher) gemeinsamen Wohnung.[/FONT]
[FONT=Calibri]Die Kinder sollen abwechselnd zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben.[/FONT]
[FONT=Calibri]Fragen:[/FONT]
[FONT=Calibri]Fällt die Zahlung von Kindesunterhalt weg, wenn beide Elternteile die Kinder zu gleichen Anteilen versorgen? Steht dann jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zu ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Wenn Elternteil A für die Zahlung von Trennungsunterhalt einen Selbstbehalt von 1100 hat, dann kann er ja nur 450 an Elternteil B abgeben !?[/FONT]
[FONT=Calibri]Elternteil B wird mit dem Minijob und dem Trennungsunterhalt und (angenommen) der Hälfe des Kindergeldes ca. 854 den Bedarf von 652 + Miete nicht decken können. Die Wohnung dürfte dann für 3 Personen ja nur noch 202 kosten. Es würde also ALG II Anspruch bestehen ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Jetzt ist die Frage, ob für die Kinder nur die Hälfte des ALG II Satzes veranschlagt werden würde ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Spielt es eine Rolle, wer das Kindergeld ausbezahlt bekommt ? Könnte man die Anrechnung auf das ALG II umgehen, wenn man dem Elternteil A das Elterngeld auszahlen ließe ?[/FONT]
[FONT=Calibri]Es besteht nur ein Hausstand, Vermögen für die Ausstattung der neuen Wohnung ist nicht vorhanden !?[/FONT]
[FONT=Calibri]Ich hoffe, dass jemand da Erfahrung hat und mit Informationen helfen kann die neue Lebenssituation für alle positiv zu gestalten ! DANKE !!![/FONT]
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