ALG I bei wiederholter Arbeitslosigkeit

samedi 13 septembre 2014

Liebe Community,



folgendes Szenario beschäftigt mich derzeit - und auch nach intensiver Recherche konnte ich leider keine wirklich befriedigende Antwort auf meine Fragestellung finden (siehe unten):



Die Fakten:



bis 15.01.2013: Feste Beschäftigung (ca. 1400,- € netto)



16.01.2013 - 31.01.2013: ALG I

(12 Monate Anspruch)



01.02.1013 - 15.01.2014: Feste Beschäftigung (ca. 1500,- € netto)



16.01.2013 - 11.05.2014: ALG I

(in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes, obwohl ich in den 11,5 Monaten danach besser verdient hatte: war das korrekt vom Sachbearbeiter?)



Seit 11.05-2014: Feste Beschäftigung (ca. 1500,- € netto)



Meine Fragen:



- Wie würde die Höhe des ALG I im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit berechnet werden? Wieder einfach nur der Anspruch aus 2013 oder würde der Anspruch neu aus dem Einkommen der derzeitigen und der vorigen Beschäftigung berechnet werden?



- Wie lange wäre eigentlich derzeitiger Anspruch auf Arbeitslosengeld (d. h. würden die 15 Tage aus 2013 abgezogen oder nicht)?



Insbesondere die erste Frage ist für mich von Bedeutung, da sich aus der Antwort ableitet, ob ich meine aktuelle 35-Stunden-Woche auf 40 Stunden ausweite (was im Falle einer Kündigung ein höheres ALG I zur Folge hätte) oder lieber ein möglichst grosses Überstundenkonto aufbaue, um gegebenenfalls noch vor dem Eintritt einer erneuten Arbeitslosigkeit Zeit genug habe, eine "Anschlussverwendung" zu finden, um irgendwie die 12 Monate vollzukriegen.



Vielen Dank für alle konstruktiven Antworten im Voraus



Frank




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