Hallo :-)
Ich bin gerade in folgender Situation:
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden und auf dem Schriftstück von der Krankenkasse stand, dass ich mich bei der Agentur melden muss, was ich auch getan habe.
Probem 1: Ich habe nicht durchgehen Krankengeld erhalten, sondern zwischendurch einen Restanspruch ALG I und Übergangsgeld während einer Teilhabe zum Arbeitsleben von der Agentur. Die Zeit des Übergangsgeldes wird nicht auf die Anwartschaft angerechnet. Zwar verlängert sie den Zeitraum, was aber bei mir nichts bringt, da sie in einen früheren Bemessungszeitraum fallen würde.
Nun ist es der Fall, dass eigentlich nur 11 Monate Anwartschaftszeit vorhanden sind.
Kennt jemand einen Fall, in dem das Übergangsgeld mitgerechnet wurde (bei einer Teilhabe zum Arbeitsleben)? Wird die Agentur aufgrund dessen, dass die Anwartschaft nicht erfüllt ist, den Antrag auf ALG I ablehnen?
Problem 2: Meine Teilhabe zum Arbeitsleben habe ich zwar regulär beendet, aber der Maßnahmeträger hat dort eine Rehauntauglichkeit und eine Vermittlung auf dem Arbeitsmakrt für ausgeschlossen erklärt. Meine Rehaberaterin hat daraufhin die Teilhabe beendet. ("Ich könne etwa in zwei Jahren wiederkommen!"
Die Agentur weiß natürlich nun, dass ich gesundheitliche Probleme habe. Zusammen mit dem Antrag auf ALG habe ich einen Gesundheitsfragenbekommen und telefonisch wurde ich darauf hingewiesen, dass ich in den nächsten Tagen eine Einladung zum Medizinischen Dienst erhalten werde.
Wie soll ich mich nun verhalten? Welche Auswirkungen kann die Beurteilung des Ärztlichen Dienstes auf den Erhalt von ALG haben?
Vielen Dank für Eure Antworten und herzliche Grüße,
Lena:-)
Ich bin gerade in folgender Situation:
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden und auf dem Schriftstück von der Krankenkasse stand, dass ich mich bei der Agentur melden muss, was ich auch getan habe.
Probem 1: Ich habe nicht durchgehen Krankengeld erhalten, sondern zwischendurch einen Restanspruch ALG I und Übergangsgeld während einer Teilhabe zum Arbeitsleben von der Agentur. Die Zeit des Übergangsgeldes wird nicht auf die Anwartschaft angerechnet. Zwar verlängert sie den Zeitraum, was aber bei mir nichts bringt, da sie in einen früheren Bemessungszeitraum fallen würde.
Nun ist es der Fall, dass eigentlich nur 11 Monate Anwartschaftszeit vorhanden sind.
Kennt jemand einen Fall, in dem das Übergangsgeld mitgerechnet wurde (bei einer Teilhabe zum Arbeitsleben)? Wird die Agentur aufgrund dessen, dass die Anwartschaft nicht erfüllt ist, den Antrag auf ALG I ablehnen?
Problem 2: Meine Teilhabe zum Arbeitsleben habe ich zwar regulär beendet, aber der Maßnahmeträger hat dort eine Rehauntauglichkeit und eine Vermittlung auf dem Arbeitsmakrt für ausgeschlossen erklärt. Meine Rehaberaterin hat daraufhin die Teilhabe beendet. ("Ich könne etwa in zwei Jahren wiederkommen!"
Die Agentur weiß natürlich nun, dass ich gesundheitliche Probleme habe. Zusammen mit dem Antrag auf ALG habe ich einen Gesundheitsfragenbekommen und telefonisch wurde ich darauf hingewiesen, dass ich in den nächsten Tagen eine Einladung zum Medizinischen Dienst erhalten werde.
Wie soll ich mich nun verhalten? Welche Auswirkungen kann die Beurteilung des Ärztlichen Dienstes auf den Erhalt von ALG haben?
Vielen Dank für Eure Antworten und herzliche Grüße,
Lena:-)
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