sorry muss die Frage noch mal stellen. aus diesem Forum habe ich erfahren das ich nach meiner Selbstständigkeit ALG 1 in einer nach meiner Qualifikation entsprechender Höhe erhalte , wenn ich freiwillig in die al. Versicherung einzahle , was ich 20 Monate lang gemacht habe. da ich aber ab dem 3. Monat meiner Selbstständigkeit (mit Gründungszuschuss)bis zum Schluss krank geschrieben war , hat mir jetzt das aa meine Beiträge zurück erstattet und mich damit auf nur 3 Monate al. Versicherung zurückgestuft.Weil ich ja Krankengeld erhalten hätte( 90/Monat) Ebenso soll ich die "überzahlten" Gründungszuschüsse (eben ab den Krankheitsmonat) zurückzahlen. wichtig zu erwähnen ich habe während der gesamten Zeit mein Geschäft nachweislich weitergeführt habe(mehr als 40 Stunden / Woche) , wovon hätte ich sonst leben sollen ?. Kann das Recht sein ? Jetzt hat man mich ALG1 eingestuft wie vor meiner Selbstständigkeit .(9/Tag) . Soll ich denn jetzt zu meinem ALG 1 auch noch ALG 2 beantragen ??? wer hat denn eine Antwort oder einen Ausweg.? Danke für eine schnelle Antwort.
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