Hallo,
ich habe blöderweise evtl. unwissentlich einen Fehler gemacht. Für 3-2016 und 4-2016 habe ich aufstockend ALG2 bekommen. Im Mai ging auf dem Konto ein Erbe ein, hab dann gleich dem jobcenter geschrieben, dass ich mich aufgrund dessen rückwirkend zum 01.05. abmelde und die Mai-Rückforderung erwarte. Der Erblasser verstarb aber schon im August 2015. Das Erbe ging aber erst im Mai ein.
Jetzt dachte ich die ganze Zeit, das Erbe wäre Einkommen und weil der Zufluss im Mai erfolgte, habe ich auch erst im Mai dem jobcenter Bescheid gesagt. Die Antragstellung war aber im Februar, also NACH dem Tod des Erblassers. Jetzt habe ich erst gelesen, dass man über das Erbe SOFORT ab Bekanntwerden Bescheid geben muss? Aber da war ich ja nicht im ALG2-Bezug. Hätte ich das dann wohl schon im Febr. erwähnen müssen? Dann wäre das als VERMÖGEN gezählt worden (obwohl noch nix auf dem Konto war) und ich hätte die Aufstockung nur als Darlehen bekommen?
Muss ich jetzt sowohl Mai als auch April und März zurückzahlen? Schwerwiegender: Muss ich wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe rechnen, weil ich erst am Tag des tatsächlichen Eingangs Bescheid gesagt habe? Ich wusste das aber echt nicht...
Hoffe, man kann mir etwas dazu sagen.... Das Erbe übersteigt den Freibetrag.
Danke.
ich habe blöderweise evtl. unwissentlich einen Fehler gemacht. Für 3-2016 und 4-2016 habe ich aufstockend ALG2 bekommen. Im Mai ging auf dem Konto ein Erbe ein, hab dann gleich dem jobcenter geschrieben, dass ich mich aufgrund dessen rückwirkend zum 01.05. abmelde und die Mai-Rückforderung erwarte. Der Erblasser verstarb aber schon im August 2015. Das Erbe ging aber erst im Mai ein.
Jetzt dachte ich die ganze Zeit, das Erbe wäre Einkommen und weil der Zufluss im Mai erfolgte, habe ich auch erst im Mai dem jobcenter Bescheid gesagt. Die Antragstellung war aber im Februar, also NACH dem Tod des Erblassers. Jetzt habe ich erst gelesen, dass man über das Erbe SOFORT ab Bekanntwerden Bescheid geben muss? Aber da war ich ja nicht im ALG2-Bezug. Hätte ich das dann wohl schon im Febr. erwähnen müssen? Dann wäre das als VERMÖGEN gezählt worden (obwohl noch nix auf dem Konto war) und ich hätte die Aufstockung nur als Darlehen bekommen?
Muss ich jetzt sowohl Mai als auch April und März zurückzahlen? Schwerwiegender: Muss ich wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe rechnen, weil ich erst am Tag des tatsächlichen Eingangs Bescheid gesagt habe? Ich wusste das aber echt nicht...
Hoffe, man kann mir etwas dazu sagen.... Das Erbe übersteigt den Freibetrag.
Danke.
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