Hallo,
ich bin seit dem 01.06.15 wieder mal arbeitsuchend und beziehe seit dem genannten Datum auch ALG 1.
Habe mich am o. g. Datum per Mail bei einer Zeitarbeitsfirma beworben, wo ich am 05.06.15 einen Termin zum Vorstellungsgespräch habe.
Die Stelle, auf diese ich mich beworben habe, soll erst mal nur für 4 bis 5 Wochen als Urlaubsvertretung, etc. besetzt werden. Ob in diesem Bereich eine Verlängerung erfolgen wird, ist noch unklar.
Angenommen, die 4 bis 5 Wochen sind um und es erfolgt kein weiterer Einsatz über die Zeitarbeit und ich müsste wieder zum Arbeitsamt und dort ALG 1 beantragen, wie wäre das dann mit der Höhe des ALG 1? Würden die diese dann neu berechnen und würde diese dann ggfs. niedriger ausfallen, als wie die jetzige Höhe, da man über die Zeitarbeit viel weniger verdient (Zeitarbeitstarifvertrag!!!).
Oder sollte ich in diesem Fall besser auf eine Stelle mit einem längerandauerndem Einsatz warten und das jetzt mit dem Einsatz von 4 bis 5 Wochen lassen?
Danke im Voraus.
Gruß Lipnik
ich bin seit dem 01.06.15 wieder mal arbeitsuchend und beziehe seit dem genannten Datum auch ALG 1.
Habe mich am o. g. Datum per Mail bei einer Zeitarbeitsfirma beworben, wo ich am 05.06.15 einen Termin zum Vorstellungsgespräch habe.
Die Stelle, auf diese ich mich beworben habe, soll erst mal nur für 4 bis 5 Wochen als Urlaubsvertretung, etc. besetzt werden. Ob in diesem Bereich eine Verlängerung erfolgen wird, ist noch unklar.
Angenommen, die 4 bis 5 Wochen sind um und es erfolgt kein weiterer Einsatz über die Zeitarbeit und ich müsste wieder zum Arbeitsamt und dort ALG 1 beantragen, wie wäre das dann mit der Höhe des ALG 1? Würden die diese dann neu berechnen und würde diese dann ggfs. niedriger ausfallen, als wie die jetzige Höhe, da man über die Zeitarbeit viel weniger verdient (Zeitarbeitstarifvertrag!!!).
Oder sollte ich in diesem Fall besser auf eine Stelle mit einem längerandauerndem Einsatz warten und das jetzt mit dem Einsatz von 4 bis 5 Wochen lassen?
Danke im Voraus.
Gruß Lipnik
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