Abend,
ich bin Handwerker und arbeite seit knapp 2 Monaten für eine Verleihfirma. Mein Vertrag ist an den Tarifvertrag BAP/BZA gekoppelt. Ich habe gewollt meinen Vertrag befristet abgeschlossen. In meinem Vertrag steht:
"Das Arbeitsverhältnis ist befristet ohne Sachgrund gemäß §14 Abs. 2 teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und endet am..."
Habe ich anknüpfend an mein Arbeitsende eine automatische ALG 1/2 Sperre?
Wenn dem so ist, gibt es Gründe die vom Arbeitsamt akzeptiert werden um keine Sperre zu bekommen?
Grüße
ich bin Handwerker und arbeite seit knapp 2 Monaten für eine Verleihfirma. Mein Vertrag ist an den Tarifvertrag BAP/BZA gekoppelt. Ich habe gewollt meinen Vertrag befristet abgeschlossen. In meinem Vertrag steht:
"Das Arbeitsverhältnis ist befristet ohne Sachgrund gemäß §14 Abs. 2 teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und endet am..."
Habe ich anknüpfend an mein Arbeitsende eine automatische ALG 1/2 Sperre?
Wenn dem so ist, gibt es Gründe die vom Arbeitsamt akzeptiert werden um keine Sperre zu bekommen?
Grüße
0 commentaires:
Enregistrer un commentaire