Was zählt zu den Kosten für getrennte Haushaltsführung?

vendredi 26 juin 2015

Ich habe aus der Arbeitslosigkeit heraus (war ALGI-Bezieher) eine Anstellung gefunden, die jedoch knapp 200km entfernt liegt, weshalb ich mir am Arbeitsort ein möbliertes Zimmer genommen habe und nur am WE heimfahre. Wegen der Mehrkosten durch die doppelte Haushaltsführung habe ich einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gestellt, diesem wurde jedoch nur teilweise entsprochen. Geltend gemacht hatte ich die Miete für das Zimmer einschließlich Nebenkosten (Strom, Telefon ect.), die Zweitwohnungssteuer auf das Zimmer und die Kosten für die Wochenendheimfahrten. Anerkannt wurde nur die Miete und die Zweitwohnungssteuer. In der Begründung steht: "Eine Übernahme der Pendelfahrten ist nicht möglich, da keine tägliche Heimkehr an den Wohnungsort erfolgt."

Ich erwäge nun in Widerspruch zu gehen. Die Begründung für sich genommen ist definitiv falsch, da ich keine Übernahme der Kosten für Pendelfahrten beantragt habe (das ist ja ein anderer Vordruck als der für die doppelte Haushaltsführung). Fraglich ist für mich jetzt noch, ob die Kosten für Wochenendheimfahrten auch im Sinne des Sozialrechts Teil der Kosten der doppelten Haushaltsführung sind (also analog dem Steuerrecht). Weiß jemand hierzu eine Verwaltungsvorschrift, Urteil o.ä., aus dem das hervorgeht?


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