Hallo Ihr Lieben,
muß mal nachfragen weil gerade aktuell bei uns. Unser SB hat festgestellt das der Freibetrag meiner Frau wegen Ihrer Arbeit falsch ist :Respekt:. Nun rechnet er ab Jahresbeginn 2014 (wie bei einem Überprüfungsantrag?) nach und wir bekommen eine Nachzahlung :D. Alles schön und gut aber ich frage mich da meine Frau schon seit 2009 am arbeiten ist ob man da nicht auch bis dahin zurück auch Anspruch hat. Spielt es z. B. eine rolle ob die Bescheide vorläufig sind? Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt das Unrecht nicht zu Recht wird nur weil es von einer Behörde kommt. Bitte klärt mich doch mal auf denn es könnte schon um einiges an Geld gehen. :danke: für eure Bemühungen und einen schönen Abend noch wünscht euch allen
Badmax
muß mal nachfragen weil gerade aktuell bei uns. Unser SB hat festgestellt das der Freibetrag meiner Frau wegen Ihrer Arbeit falsch ist :Respekt:. Nun rechnet er ab Jahresbeginn 2014 (wie bei einem Überprüfungsantrag?) nach und wir bekommen eine Nachzahlung :D. Alles schön und gut aber ich frage mich da meine Frau schon seit 2009 am arbeiten ist ob man da nicht auch bis dahin zurück auch Anspruch hat. Spielt es z. B. eine rolle ob die Bescheide vorläufig sind? Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt das Unrecht nicht zu Recht wird nur weil es von einer Behörde kommt. Bitte klärt mich doch mal auf denn es könnte schon um einiges an Geld gehen. :danke: für eure Bemühungen und einen schönen Abend noch wünscht euch allen
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