Steuerklassenwechsel

dimanche 10 août 2014

Hallo liebes Forum,



trotz Suche nach verwandten Themen habe ich leider keine passende Antwort gefunden, daher (nochmals) eine Frage zum Steuerklassenwechsel, ich hoffe Ihr könnt helfen :)



Anfang des Jahres hatte ich Steuerklasse 3, meine Partnerin Steuerklasse 5, zwischendurch haben wir gewechselt (ich habe nun 5 und sie 3). In dem Merkblatt heißt es doch, dass die Steuerklasse zugrunde gelegt wird, die Anfang des Jahres besteht (also am 1.1.2014, oder?).

Frage 1) Wenn ich nochmal in die Steuerklasse 3 zurück wechseln könnte und dann am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit Steuerklasse 3 habe, welche Steuerklasse wird dann zur Berechnung herangezogen?

Frage 2) Ist das Eurer Meinung nach ein klarer Fall oder gibt es hier Ermessensspielraum?

Frage 3) Darf man überhaupt wechseln? Bin momentan noch arbeitssuchend und noch nicht arbeitslos.

Frage 4) Finde die Info im Merkblatt tw. schwer zu verstehen, bezieht sich die "Wahlfreiheit" des AA welche Steuerklasse zugrunde gelegt wird auf die Fälle wo ein Wechsel während der Arbeitslosigkeit stattfindet oder auch auf die Fälle wo man Arbeitssuchend ist und noch gar keine Leistungen bekommt?

Frage 5) Gab es hierzu nicht auch schon Gerichtsurteile? Habe irgendwo mal was gelesen, finde das aber nicht wieder :-(



Danke für Eure Hilfe!!




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